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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Internationale Norm wurde von der ISO/TC 106/SC 1/WG 7 "Amalgam/Quecksilber" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erstellt. Zuständig im DIN ist der Arbeitskreis D 17e "Metallische Füllungswerkstoffe" im Arbeitsausschuss D 17 "Metalle" des NADENT.
In der Norm werden Anforderungen an und Prüfverfahren für Legierungen und für Quecksilber, die zur Herstellung von zahnärztlichem Amalgam geeignet sind, zusammen mit den Anforderungen und Prüfverfahren für dieses Amalgam sowie die Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung festgelegt. Die Norm gilt für Legierungen, die für die Herstellung von zahnärztlichem Amalgam geeignet sind und die als loses Pulver, als Pulver, das in Tablettenform gepresst wurde, oder als Pulver in vordosierten Kapseln geliefert werden. Beschrieben werden die chemische Zusammensetzung der Legierung, der Ausschluss von Fremdmaterial und großen Teilchen im Legierungspulver, Verunreinigung des Quecksilbers durch Öl, Wasser und Fremdstoffe, die Reinheit des Quecksilbers (freies Fließen), die Variation der vordosierten Massen, die Eigenschaften vom Amalgam wie Kriechen, Längenänderung während des Aushärtens, Druckfestigkeit nach einer Stunde und nach 24 Stunden und das Aussehen des gemischten Amalgams vor dem Aushärten. Als Korrosionsprüfungen werden eine Eintauchkorrosionsprüfung sowie eine potentiostatische Korrosionsprüfung beschrieben. Festgelegt werden die erforderlichen Angaben für Verpackung, Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und die Warnhinweise zu Quecksilber.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 1559:2001-12 , DIN EN 21560:1991-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 24234:2011-12 .
Gegenüber DIN EN 21560:1991-09 und DIN EN ISO 1559:2001-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Normen für zahnärztliches Quecksilber und zahnärztliche Amalgame wurden zusammengefaßt; b) eine Abweichung von der festgelegten Zusammensetzung ist nicht mehr zulässig; b) Aufnahme einer Korrosionsprüfung für Amalgame; c) die Beschreibung der Prüfungen für Kriechen, Längenänderung und Druckfestigkeit wurde überarbeitet; d) die Anforderungen an die Kennzeichnung mit Warnhinweisen wurden international abgestimmt; e) die Anforderungen an die Verpackung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung wurden überarbeitet.