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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für Spirometer zur Messung des exspiratorischen Spitzenflusses bei spontan atmenden Menschen. Erfasst sind nicht nur Handgeräte, sondern auch Spirometer, die in andere Geräte zur Lungenfunktionsmessung integriert sind.
Festgelegt sind Anforderungen an die Sicherheit und Leistung von Spirometern zur Messung des exspiratorischen Spitzenflusses. Hierzu gehören insbesondere Festlegungen zur Messabweichung, zur Linearität und Wiederholpräzision, zum Strömungswiderstand und zum Frequenzgang. Die Leistungsanforderungen müssen auch nach Zerlegen des Spirometers und anschließendem Zusammenbau sowie nach Durchführung einer definierten Anzahl von Messungen erfüllt werden.
Gegenüber der Ausgabe von Oktober 2007 wurde der informative Anhang ZA über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte aktualisiert, indem die EG-Richtlinie 2007/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften über aktive implantierbare medizinische Geräte und 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte sowie der Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten berücksichtigt wurde.
Die Internationale Norm wurde vom ISO/TC 121/SC 3 "Beatmungsgeräte und verwandte Geräte" (Sekretariat: ANSI, USA) zusammen mit dem CEN/TC 215 "Beatmungs- und Anästhesiegeräte" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) erstellt. National ist der Arbeitsausschuss NA 053-03-01 AA "Anästhesie und Beatmung" im NARK zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 23747:2007-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 23747:2015-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 23747:2007-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte auf der Basis der EG-Richtlinie 2007/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften über aktive implantierbare medizinische Geräte und 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte sowie der Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten.