Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Kognitive Einschränkungen können jeden betreffen. Sie können vorübergehend oder dauerhaft sein. Aktivitätsbegrenzungen und Teilhabebeschränkungen von Personen mit kognitiven Einschränkungen können durch die Gestaltung von Systemen und der gebauten Umgebung erheblich vermindert werden.
Die Übernahme des Ansatzes des Universellen Designs (UD) in Normen und Richtlinien ist bei der Vereinfachung des Zugangs zu gängigen Systemlösungen (englisch: mainstream systems) von zentraler Bedeutung. Der unbegrenzte Zugang zu Mainstream Technologien und gängigen Systemlösungen, einschließlich Informationstechnologien, trägt zur Inklusion von Menschen mit den weitesten kognitiven Erfordernissen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen bei.
Diese Norm ist in Verbindung mit DIN EN ISO 21801-1:2021 zu verwenden. Festgelegt werden Anforderungen für die Berichterstattung über die kognitive Zugänglichkeit von Systemen, einschließlich Hilfsmitteln, assistive Technologien, Technologien für Verbraucher und Haushaltsgeräte. Die Berichterstattung ist dafür vorgesehen, für ein spezielles System die Anwendbarkeit einer bestimmten Empfehlung zu bestätigen oder zu begründen, warum sie nicht anwendbar ist. Darüber hinaus kann ein Bericht verbleibende Herausforderungen aufzeigen, die es zu bewältigen gilt.
Die Norm ist insbesondere für Anwender bestimmt, welche die kognitive Zugänglichkeit eines bestimmten Systems melden möchten. Typischerweise kann dies ein Produkteigentümer, Hersteller, Konstrukteur oder ein Verkäufer sein. Auch Vertreter von Drittanbietern können diese Norm für die Berichterstattung verwenden. Zweck der Norm ist, den Zugang zu einer Vielzahl von Produkten zu verbessern.
Die Norm wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 173, „Assistive products“ der Internationalen Organisation für Normung (ISO) in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 293 „Hilfsmittel und Barrierefreiheit“, dessen Sekretariat von SIS (Schweden) gehalten wird, erarbeitet. Im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) ist das Lenkungsgremium NA 063 BR „Beirat des DIN-Normenausschusses Medizin (NAMed)“ für das Dokument zuständig. Der NA 023-00-02 GA „Gemeinschaftsarbeitsausschuss NAErg/NIA/DKE: Grundlagen zur barrierefreien Gestaltung/Accessibility“ ist Mitträger. Die Erarbeitung erfolgte ohne Beteiligung deutscher Experten.