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Norm [AKTUELL]
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Kognitive Einschränkungen können jeden betreffen. Sie können vorübergehend oder dauerhaft sein. Aktivitätsbegrenzungen und Teilhabebeschränkungen von Personen mit kognitiven Einschränkungen können durch die Gestaltung von Systemen und der gebauten Umgebung erheblich vermindert werden. Die Übernahme des Ansatzes des Universellen Designs (UD) in Normen und Richtlinien ist bei der Vereinfachung des Zugangs zu gängigen Systemlösungen (englisch: mainstream systems) von zentraler Bedeutung. Der unbegrenzte Zugang zu Mainstream Technologien und gängigen Systemlösungen, einschließlich Informationstechnologien, trägt zur Inklusion von Menschen mit den weitesten kognitiven Erfordernissen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen bei. Die Norm enthält Leitfäden für die Gestaltung und Entwicklung von kognitiv zugänglichen Systemen, einschließlich Produkten, Dienstleistungen und der gebauten Umgebung. Sie ist sowohl für gängige Systemlösungen (Mainstream-Systeme) als auch für solche, die speziell für Menschen mit einer Behinderung entwickelt wurden, von Bedeutung. Obwohl dieses Dokument den Titel kognitive "Zugänglichkeit" trägt, übernimmt es auch das Konzept der "Gebrauchstauglichkeit", um sicherzustellen, dass die Gestaltungsgrundsätze auf den individuellen Erfahrungen von Benutzern beruhen statt auf Annahmen über menschliche Fähigkeiten. Im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) ist das Lenkungsgremium NA 063 BR "Beirat des DIN-Normenausschusses Medizin (NAMed)" für das Dokument zuständig. Die Erarbeitung erfolgte ohne Beteiligung deutscher Experten.