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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm wurde vom ISO/TC 34/SC 16 "Horizontale Verfahren zur Untersuchung auf molekulare Biomarker" unter der Wiener Vereinbarung (ISO-Leitung) erarbeitet. Das europäische Spiegelgremium ist die CEN/TC 275/WG 11 "Gentechnisch modifizierte Lebensmittel" (Sekretariat: DIN). Die Mitarbeit des DIN in diesen Normungsgremien wird vom Arbeitsausschuss NA 057-01-04 AA "Gentechnisch modifizierte Lebensmittel" im NAL wahrgenommen.
Aufgrund zahlreicher europäischer Rechtssetzungen ist es erforderlich, zum Schutz des Verbrauchers nachweisen zu können, ob es sich bei den vorliegenden Lebensmitteln um solche handelt, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.
Die Überprüfung von Zutaten auf gentechnische Veränderungen wird nach folgenden sukzessiven oder parallelen Schritten durchgeführt: Nach der Probenahme werden die Nukleinsäuren aus der Untersuchungsprobe extrahiert. Die extrahierten Nukleinsäuren können bei oder nach dem Extraktionsverfahren weiter gereinigt werden. Danach werden sie quantitativ bestimmt (falls erforderlich), verdünnt (falls erforderlich) und analytischen Verfahren (wie zum Beispiel PCR) unterzogen.
Die zuvor beschriebenen Schritte werden ausführlich in dieser und in weiteren Normen behandelt.
Die Norm DIN EN ISO 21570 liefert den Gesamtrahmen für die quantitativen Verfahren zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Sie enthält allgemeine Anforderungen an die spezifische Amplifikation von DNA-Zielsequenzen zur Quantifizierung des relativen DNA-Gehaltes an GVO und zur Bestätigung der Identität der amplifizierten DNA-Sequenz. Die Anleitungen, Mindestanforderungen und Leistungskriterien sind dafür vorgesehen sicherzustellen, dass in verschiedenen Laboratorien vergleichbare, genaue und reproduzierbare Ergebnisse erhalten werden.
Die Norm wurde für Lebensmittelmatrices erarbeitet, ist jedoch auch auf andere Matrices anwendbar, zum Beispiel Futtermittel und aus der Umwelt entnommene Pflanzenproben. In den Anhängen A bis D sind spezifische Beispiele von Verfahren angegeben. In dieser Änderung wurden die Anforderungen zur Auswertung, zur Angabe der Ergebnisse und zum Untersuchungsbericht neu formuliert. Ferner enthält diese Änderung je ein neues Verfahren zur quantitativen Bestimmung von DNA in Reis beziehungsweise Tomaten als Anhänge A.2 und A.3.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 21570 Berichtigung 1:2007-06 , DIN EN ISO 21570:2006-02 .
Gegenüber DIN EN ISO 21570:2006-02 und DIN EN ISO 21570 Berichtigung 1:2007-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Verweisung auf die ISO 24276:2006 wurde aktualisiert; b) die Angaben zur Auswertung in Abschnitt 8 (insbesondere zu nicht eindeutigen Ergebnissen) wurden neu formuliert; c) die Festlegungen zu den Angaben der Ergebnisse in Abschnitt 9 wurden neu formuliert; d) die Angaben zum Untersuchungsbericht in Abschnitt 10 wurden neu formuliert; e) insgesamt wurden zwei neue Verfahren in die informativen Anhänge als A.2 und A.3 aufgenommen; f) das gesamte Dokument wurde redaktionell (Fußnoten) angeglichen; g) das Literaturverzeichnis wurde ergänzt.