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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gibt allgemeine Anleitungen für die Zählung und zum Nachweis von in kosmetischen Mitteln vorhandenen aeroben mesophilen Bakterien, - durch Zählen der Kolonien auf einem Agarmedium nach aerober Bebrütung oder - durch Überprüfen des Ausbleibens von bakteriellem Wachstum nach Anreicherung. Wegen der großen Vielfalt an kosmetischen Mitteln innerhalb dieses Anwendungsbereiches ist dieses Verfahren nicht zwangsläufig bis in alle Einzelheiten auf bestimmte Mittel anwendbar (zum Beispiel bestimmte mit Wasser nicht mischbare Produkte). Ersatzweise dürfen für die hier aufgeführten Untersuchungen andere Verfahren (zum Beispiel automatisierte) zur Anwendung kommen, vorausgesetzt, dass deren Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde oder sich das Verfahren anderweitig als geeignet erwiesen hat. Falls erforderlich, dürfen ausgezählte oder nachgewiesene Mikroorganismen mit geeigneten Identifizierungsprüfungen bestimmt werden, die in den unter den Literaturhinweisen aufgeführten Normen beschrieben sind. Um die Qualität des Produkts und die Sicherheit für Verbraucher sicherzustellen, ist es ratsam, eine geeignete mikrobiologische Risikoanalyse zur Bestimmung der Arten von kosmetischen Mitteln durchzuführen, für die dieses Dokument anwendbar ist. Produkte, die ein geringes mikrobiologisches Risiko (siehe ISO 29621) darstellen, umfassen jene mit geringer Wasseraktivität, alkoholisch wässrige Produkte, Produkte mit extremen pH-Werten und so weiter. Dieses Dokument (EN ISO 21149:2017 + A1:2022) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 217 „Cosmetics“ (Sekretariat: INSO, Iran) in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 392 „Kosmetische Mittel“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-07-01 AA „Kosmetische Mittel“ im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 21149:2017-11 .
Gegenüber DIN EN ISO 21149:2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel von 5.4.3.2 abgeändert; b) Titel von 5.4.3.2.1 geändert und alle früheren Unterabschnitte von 5.4.3.2 umnummeriert in 5.4.3.2.1.1, 5.4.3.2.1.2 und 5.4.3.2.1.3; c) neuer Unterabschnitt 5.4.3.2.2 hinzugefügt; d) in 5.4.3.3 neuer Unterabschnitt 5.4.3.3.2 hinzugefügt und den früheren Unterabschnitt 5.4.3.3.2 in 5.4.3.3.3 umnummeriert; e) Dokument redaktionell überarbeitet.