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DIN EN ISO 20346:2004-10

Persönliche Schutzausrüstung - Schutzschuhe (ISO 20346:2004); Deutsche Fassung EN ISO 20346:2004

Englischer Titel
Personal protective equipment - Protective footwear (ISO 20346:2004); German version EN ISO 20346:2004
Ausgabedatum
2004-10
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
41

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Inhaltsverzeichnis
ICS
13.340.50
Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 344-1:1997-06 und DIN EN 346-1:1996-06 und DIN EN 346-2:1996-08 wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Vorgängernormen DIN EN 346-1 und DIN EN 346-2 legen Grundanforderungen und Zusatzanforderungen an Schutzschuhe für den gewerblichen Gebrauch fest. Die Normen beziehen sich für Einzelheiten der Anforderungen unmittelbar auf die Vorgängernormen DIN EN 344-1 und DIN EN 344-2. Bei der neuen Normenreihe DIN EN ISO 20344:2004, DIN EN ISO 20345:2004, DIN EN ISO 20346:2004 und DIN EN ISO 20347:2004 sind nunmehr in der DIN EN ISO 20344:2004 nur noch die Prüfverfahren zu finden ohne Festlegung der Anforderungen. Diese sind jetzt alle in DIN EN ISO 20345:2004, DIN EN ISO 20346:2004 und DIN EN ISO 20347:2004 festgelegt. Nach wie vor wird zwischen Grundanforderungen und Zusatzanforderungen unterschieden. b) Titel geändert. Der neue Titel heißt jetzt: "Persönliche Schutzausrüstung - Schutzschuhe". Damit wird deutlich, dass diese Schuhe nicht nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind. c) Die Anforderungen an die Brandsohle sind gesondert in Tabelle 3 aufgeführt. Wurde bisher lediglich die Brandsohle einer Prüfung unterzogen, wird nunmehr der gesamte innere Sohlenbereich entsprechend den Anforderungen aus Tabelle 3 geprüft. d) 5.2.1, Höhe des Schuhoberteils Höhe des Schuhoberteils neu festgelegt nach DIN EN ISO 20344:2003, 6.2. Die Höhe des Schuhoberteils ist der vertikale Abstand zwischen dem niedrigsten Punkt der Brandsohle und dem höchsten Punkt des Schuhoberteils. In Tabelle 4 sowie in anderen Tabellen werden die englischen Schuhgrößen mit halben Größen den französischen Schuhgrößen genauer gegenübergestellt als bisher. e) 5.3.1.1, Konstruktion Neue Festlegung, dass, sofern eine Brandsohle vorhanden ist, diese so eingearbeitet sein muss, dass sie nicht herausgenommen werden kann, ohne dass der Schuh dabei beschädigt wird. Das bedeutet, dass Schuhe auch ohne Brandsohle hergestellt werden können. Dies allerdings nur, wenn eine nicht herausnehmbare Einlegesohle vorhanden ist, die alle Anforderungen an die Brandsohle erfüllt, mit der Ausnahme, dass die Anforderungen an den Abrieb nicht denen der Brandsohle (5.7.4.1), sondern denen der Deckbrandsohle (5.7.4.2), die dieselben sind wie beim Futter, entsprechen. f) 5.3.1.2, Trennkraft zwischen Schuhoberteil und Laufsohle Bisher heißt es: "Bei Prüfung von Schuhen ohne starre Sohle" In DIN EN ISO 20346:2004 heißt es: "Bei Prüfung von Schuhen ohne genähte Sohle" g) 5.3.2.5.2, Zehenkappen mit anderen als metallischen Werkstoffen Anforderung aufgenommen, dass nicht metallische Zehenkappen die entsprechenden Anforderungen aus 4.3. der DIN EN 12568:1998 ("Anforderungen und Prüfverfahren für durchtrittsichere Einlagen aus Metall und Zehenkappen") erfüllen müssen. h) 5.3.4, Spezifische ergonomische Merkmale Anforderungen neu aufgenommen. Details finden sich in DIN EN ISO 20344:2004, 5.1. i) 5.4.1, Allgemeines - Schuhoberteil Abschnitt neu aufgenommen. Es wird für die Formen B, C, D und E ein Bereich festgelegt, in dem alle verwendeten Materialien den Anforderungen an das Oberteil genügen müssen. Oberhalb dieses Bereiches muss das Obermaterial ebenfalls alle Anforderungen an das Oberteil erfüllen; dies mit Ausnahme von Einsätzen und Polsterkragen, die jeweils die Anforderungen an Reißkraft und Abriebwiderstand für Futter erfüllen müssen. j) 5.4.6, Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampfzahl - Schuhoberteil Der Grenzwert für die Wasserdampfzahl wurde von 20 mg/cm2 auf 15 mg/cm2 reduziert. k) pH-Wert - Schuhoberteil, Futter, Lasche, Brandsohle und Deckbrandsohle Der Grenzwert wurde von 3,5 auf 3,2 reduziert. l) Chrom(VI)-Gehalt - Schuhoberteil, Futter, Lasche, Brandsohle und Deckbrandsohle Anforderung neu aufgenommen, dass Cr(VI) nicht nachweisbar sein darf. m) 5.5.3, Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampfzahl - Futter Der Grenzwert für die Wasserdampfzahl wurde von 30 mg/cm2 auf 20 mg/cm2 reduziert. Neu ist die Anmerkung, dass keine Anforderung besteht, ungefütterte Aussteifungen zu prüfen. n) 5.7.3, Wasseraufnahme und Wasserabgabe - Brandsohle Anforderungen geändert. Die Wasseraufnahme darf nicht geringer als 70 mg/cm2 und die Wasserabgabe nicht geringer als 80 % des aufgenommenen Wassers sein. Prüfverfahren ebenfalls geändert (siehe DIN EN ISO 20344:2004, 7.2). o) 5.7.4.1, Abriebwiderstand - Brandsohle Anforderung geändert. Bei nicht aus Leder bestehenden Brandsohlen dürfen nach 400 Zyklen die Abriebschäden nicht schwerwiegender sein als die bei den Referenzprüfstücken der gleichen Materialfamilie. p) 5.7.4.2, Abriebwiderstand - Deckbrandsohle Diese Anforderung ist neu. Sie entspricht der Anforderung an Futter. q) 5.8.1, Dicke - Laufsohle Anforderung neu aufgenommen, dass die Gesamtdicke der Laufsohle ohne Profil an keiner Stelle geringer als 6 mm sein darf. r) 5.8.2, Reißkraft - Laufsohle Die Dichten, für die die Anforderungen von 8 kN/m bzw. 5 kN/m festgelegt sind, wurden neu definiert. s) Tabelle 14 - Zusatzanforderungen Neue Anforderungen sind: - Durchtrittsicherheit; - nicht aus Metall bestehende durchtrittsichere Einlagen, 6.2.1.5.2; - elektrisch isolierende Schuhe, 6.2.2.3; - Knöchelschutz, 6.2.7; - Konstruktion, 6.3.2. t) 6.2.1.3, Maße der durchtrittsicheren Einlage In Bild 4 ist nunmehr zusätzlich ein "schraffierter Bereich 2" festgelegt worden, in dem zusätzliche Löcher liegen können. Dieser "schraffierte Bereich 2" liegt außerhalb der festgelegten Maße der durchtrittsicheren Einlage. u) 6.2.1.4, Biegeverhalten von durchtrittsicheren Einlagen Diese Anforderung ist neu. Sie war bisher im informativen Anhang B.1.2 der Vorgängernorm DIN EN 344-1 sowie für durchtrittsichere Einlagen aus Metall in DIN EN 12568:1998 enthalten. Diese Anforderung gilt für alle durchtrittsicheren Einlagen. v) 6.2.1.5.2, Nicht aus Metall bestehende durchtrittsichere Einlagen Anforderung neu aufgenommen. w) 6.2.2.3, Elektrisch isolierende Schuhe Anforderung neu aufgenommen. Sie wird nach dem in DIN EN 50321:1999, 6.3 beschriebenen Verfahren bestimmt. x) 6.2.3.1, Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes Zusätzliche Anforderung: Die Sohle darf nicht so verzerrt und spröde werden, dass ihre Funktion eingeschränkt ist. y) 6.2.5, Wasserdichtheit - am ganzen Schuh Das Wannenverfahren aus EN 344-2 und EN 345-2 wurde beibehalten und durch ein zweites alternatives maschinelles Verfahren ergänzt mit der Anforderung, dass vor Ablauf von 15 min kein Wasserdurchtritt erfolgt. z) 6.2.7, Knöchelschutz Die Anforderung und das Verfahren sind neu. aa) 6.3.1, Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme - Schuhoberteil Mit einem modifizierten Verfahren wurden auch die Grenzwerte neu festgelegt. bb) 6.3.2, Konstruktion - Schuhoberteil Hier ist nunmehr die Anforderung an wasserresistente Schuhoberteile in Verbindung mit Perforationen und Funktions- bzw. Ziernähten in der Norm festgelegt. Bisher wurde dies als eine Empfehlung der Prüfinstitute gehandhabt. cc) 6.4.3, Profilhöhe Neu ist die Anmerkung, dass Laufsohlen mit einer Profilhöhe von weniger als 2,5 mm als Laufsohlen ohne Profil betrachtet werden. dd) Abschnitt 7, Kennzeichnung Unter e) ist nunmehr die Angabe auch des Erscheinungsjahres der Norm festgelegt.

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