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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die vorgenannten Normen ersetzen weitgehend die Normen DIN EN 344-1:1997-06, DIN EN 344-2:1996-08, DIN EN 345-1:1997-06, DIN EN 345-2:1996-08, DIN EN 346-1:1997-06, DIN EN 346-2:1996-08, DIN EN 347-1:1997-06 und DIN EN 347-2:1996-08. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum August 2005. Bis dahin dürfen die Schuhe noch nach den alten Normen gefertigt und in den Verkehr gebracht werden.
Die Überarbeitung der Vorgängernormen wurde gemeinschaftlich von CEN und ISO durchgeführt; die neuen Normen werden gleichzeitig als Internationale und Europäische Normen veröffentlicht.
In den Normen DIN EN ISO 20344, DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346 und DIN EN ISO 20347 sowie auch in der in Vorbereitung befindlichen Norm DIN EN ISO 17249 über "Sicherheitsschuhe mit Schutz gegen Kettensägenschnitte" werden die Prüfverfahren und die Anforderungen inhaltlich voneinander getrennt. In DIN EN ISO 20344 sind nur noch die Prüfverfahren zu finden ohne Festlegung der Anforderungen. Diese sind jetzt separat jeweils für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe in DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346, DIN EN ISO 20347 sowie für Sicherheitsschuhe mit Schutz gegen Kettensägenschnitte später in DIN EN ISO 17249 festgelegt.
Eine Norm über "Feuerwehrstiefel" ist zz. in Vorbereitung. Diese sollte mit der Nummer DIN EN ISO 17250 veröffentlicht werden. Da das zuständige ISO/TC 94/SC 14 "Schutzausrüstung für Feuerwehren" für diese Norm das Wiener Abkommen aufgekündigt hat, wird sie wahrscheinlich mit einer anderen (EN-)Nummer veröffentlicht werden.
In DIN EN ISO 20345 sind die Grundanforderungen und (freiwillige) Zusatzanforderungen für Sicherheitsschuhe festgelegt.
Der Basisschuh, der mit SB gekennzeichnet wird (S für "safety" und B für "basic"), erfüllt sämtliche Grundanforderungen.
Der Basisschuh kann ergänzt werden, z. B. mit Ausrüstungen für besondere Anwendungen wie Sicherheitsschuhe, die in kalten oder heißen Umgebungen getragen werden, oder Sicherheitsschuhe, die leitfähig oder antistatisch sind. Solche Schuhe werden mit Symbolen für die entsprechenden Eigenschaften gekennzeichnet. Beispiele sind die Durchtrittsicherheit (Symbol P) oder das Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich (Symbol E) oder die Schnittfestigkeit (Symbol CR).
In die Norm wurde die bereits in den Vorgängernormen enthaltene Einteilung in die Kategorien SB, S1, S2, S3, S4 und S5 übernommen. Diese entsprechen den gängigsten Kombinationen von Grundanforderungen mit Zusatzanforderungen.
((Tabelle einfügen))
DIN EN ISO 20346 über "Schutzschuhe" ist im Wesentlichen mit DIN EN ISO 20345 identisch. Der Unterschied besteht u. a. darin, dass Schutzschuhe nach DIN EN ISO 20346 mit einer Zehenkappe ausgerüstet sein müssen, deren Schutzwirkung gegen die mechanische Einwirkung mit einer Prüfenergie von lediglich 100 Joules geprüft wird. Ein weiterer Unterschied liegt in der Kennzeichnung. Nachdem den Sicherheitsschuhen der Buchstabe "S" zugeordnet wurde, wird hier der Buchstabe "P" verwendet. Die Schuhkategorien sind deshalb - wie in der Vorgängernorm - mit PB, P1, P2, P3, P4 und P5 bezeichnet.
DIN EN ISO 20347 gilt für Berufsschuhe. Die wesentliche Eigenschaft dieser Schuhe liegt darin, dass sie entweder gar keine Zehenkappe haben oder eine Zehenkappe, an die keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Bei Berufsschuhen zählt außerdem die Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohle nicht zu den Grundanforderungen. Dies eröffnet andererseits die Möglichkeit, Laufsohlen mit anderen Qualitäten oder besonderen Eigenschaften einzusetzen. Die Hersteller können z. B. Wert auf einen noch höheren Komfort legen.
Bezüglich der Kennzeichnung gibt es die Kategorien OB und O1 bis O5. Ein Basisschuh bei den Berufsschuhen muss neben den Grundanforderungen mindestens auch eine Zusatzanforderung an den gesamten Schuh erfüllen und wird dann mit OB gekennzeichnet. Erfüllt ein Berufsschuh darüber hinaus weitere Zusatzanforderungen in Analogie zur obigen Tabelle für Sicherheitsschuhe, werden die entsprechenden Kategorien mit O1, O2, O3, O4 und O5 bezeichnet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 344-1:1997-06 , DIN EN 344-2:1996-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 20344:2013-02 , DIN EN ISO 20344:2007-11 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN ISO 20344 Berichtigung 1:2006-05 .
Gegenüber DIN EN 344-1:1997-06 und DIN EN 344-2:1996-08 wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4 geändert, das Konditionierungsklima wurde geändert: Temperatur: (23 ± 2) °C Luftfeuchte: (50 ± 5 ) %. b) Neue Spalte "Prüfung am fertigen Schuh" in Tabelle 1. Diese Spalte legt fest, welche Prüfungen auch an unverarbeiteten Materialien durchgeführt werden können. c) In Abschnitt 5, Prüfverfahren für Schuhe im zusammengebauten Zustand, ist 5.1, Spezifische ergonomische Merkmale, neu aufgenommen, es sind Probandenversuche festgelegt. d) In 5.4, Bestimmung des Widerstandes gegen Stoßeinwirkung, ist die Vorbereitung des Prüfstücks (5.4.2.2) und das Prüfverfahren (5.4.2.3) geändert. e) In 5.5, Bestimmung des Widerstandes gegen Druck, ist die Vorbereitung des Prüfstücks sowie das Prüfverfahren analog zu den Festlegungen in 5.4, Bestimmung des Widerstandes gegen Stoßeinwirkung, geändert, d. h. Zylinderposition geändert (siehe Stoßeinwirkung) und Ermittlung der Resthöhe geändert (siehe Stoßeinwirkung). f) 5.8.2.2, Vorbereitung des Prüfstücks für die Prüfung der Durchtrittsicherheit, neu aufgenommen. Bei saugfähigem Sohlenmaterial, z.B. Leder, werden die Prüfungen durchgeführt, nachdem der Unterbau für (16 ± 1)h in vollentsalzten Wasser mit einer Temperatur von (23 ± 2)°C eingetaucht worden ist. g) 5.9, Biegebeständigkeit von Einlagen aller Schuharten, geändert. Gefordert wird die Prüfung der Biegebeständigkeit von Einlagen aller Schuharten nach EN 12568. Das Prüfstück wird in eine Klemmvorrichtung eingespannt und mit einer Rate von 16 Zyklen je Sekunde gebogen. Nach 106 Biegungen wird eine visuelle Beurteilung vorgenommen. h) 5.11, Bestimmung der elektrischen Isolierung, neu aufgenommen (mit Symbol I für die Zusatzanforderung). i) 5.15, alternative maschinelle Prüfung der Wasserdichtheit des gesamten Schuhs neu aufgenommen. j) 5.17, Prüfung des Widerstands gegen Stoßeinwirkung des Knöchelschutzes, neu aufgenommen (mit Symbol AN für die Zusatzanforderung). k) Bei den Prüfverfahren für Schuhoberteil, Futter und Lasche wurde 6.11, Bestimmung des Cr(VI)-Gehaltes, neu aufgenommen. Geprüft werden: Oberleder, Futterleder, Laschenleder sowie Brandsohlen, Deckbrandsohlen und Einlegesohlen nach Tabelle 3 der EN ISO 20345:2004. l) Änderung in 6.13, Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme beim Schuhoberteil. Die Zeit zwischen Prüfbeginn und Beginn des Wasserdurchtritts durch das Prüfstück wird nicht mehr gemessen. Die Prüfzeit wird von 90 min auf 60 min verkürzt. m) Bei den Prüfverfahren für Brandsohle und Deckbrandsohle wurde 7.2, Bestimmung der Wasseraufnahme und der Wasserabgabe der Brandsohle/Deckbrandsohle, geändert. Das Prüfstück wird für max. 4 h im Permeometer bewegt und danach 24 h konditioniert. n) Bei den Prüfverfahren für Laufsohlen wurde 8.4.1, Prüfung der Biegefestigkeit, geändert. Die Prüfung der Biegefestigkeit ist gleich der Bestimmung des Biegewinkels bei Aufbringen einer definierten Kraft. Ist der Biegewinkel kleiner 45°, dann keine Biegeprüfung. o) Das Prüfverfahren für die Biegeprüfung wurde geändert. Die Biegelinie wird entsprechend 8.4.1.2 definiert. Es wird ein einzelner Einschnitt im genau definierten Bereich vorgenommen.