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Dieser Teil von ISO 19905 legt Anforderungen fest und stellt einen Leitfaden zur Beurteilung von Hubinsel-Einheiten mit unabhängig voneinander beweglichen Standbeinen bezüglich ihres Einsatzgebietes zur Verwendung in der Erdöl- und Erdgasindustrie dar. Er behandelt: a) bemannte nicht evakuierbare, bemannte evakuierbare und unbemannte Hubinseln; b) die Einbauphase an einem bestimmten Standort. Zur Sicherstellung einer zufrieden stellenden Funktionssicherheit stellen die Festlegungen dieses Teils von ISO 19905 einen ganzheitlichen Ansatz dar, der in vollem Umfang zur Beurteilung einer Hubinsel bezüglich ihres Einsatzortes angewendet wird. Dieser Teil von ISO 19905 ist nicht ausdrücklich anwendbar bei mobilen Offshore-Bohreinheiten, die in Gebieten eingesetzt werden, in denen Meereis und Eisberge vorkommen. Bei der Beurteilung einer Hubinsel, die in derartigen Gebieten eingesetzt wird, ist vorgesehen, dass der Gutachter die Festlegungen dieses Teils von ISO 19905 um die Festlegungen hinsichtlich des Arbeitens im Eis und dem Umgang mit Eis, die in ISO 19906 enthalten sind, ergänzt. Dieser Teil von ISO 19905 behandelt nicht die Konstruktion, den Transport zum und vom Einsatzort oder den Aufbau und Abbau der Ausrüstung vom Einsatzort. Es ist jedoch ratsam, die bei der Beurteilung getroffenen Annahmen mit dem Ist-Zustand der montierten Anordnung zu vergleichen. Um sicherzustellen, dass der Aufbau der Hubinsel intakt ist und die Konstruktion angemessen gewartet ist, gilt der vorliegende Teil von ISO 19905 nur für Hubinseln mit unabhängig voneinander beweglichen Standbeinen, die entweder: - ein gültiges Zertifikat einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft (RCS) für die Dauer des Betriebes an dem bestimmten Einsatzort, der beurteilt wird, besitzt; oder - wenn durch eine unabhängige zuständige Stelle verifiziert wurde, dass sie statisch gebrauchstauglich für die Anwendung in aufgeständerten Situationen sind und einer regelmäßigen Überwachung unterliegen, was beides nach den Normen einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft (RCS) erfolgen muss. Hubinseln, die dieser Anforderung nicht entsprechen, werden nach den Festlegungen von ISO 19902 beurteilt, die gegebenenfalls um die Verfahrensweisen dieses Teils von ISO 19905 ergänzt werden. Für Deutschland hat hieran der Arbeitsausschuss NA 109-00-01 AA "Materialien, Ausrüstungen und Offshore-Bauwerke für die Erdöl-, petrochemische und Erdgasindustrie" im Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG) des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. mitgearbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19905-1:2016-11 .