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Dieses Dokument enthält Anforderungen für die Festlegung der seismischen Auslegungsverfahren und -kriterien für Offshore-Bauwerke; Leitlinien für die Anforderungen sind Anhang A zu entnehmen. Die Anforderungen gelten für gegründete Stahlbauwerke und feststehende Betonkonstruktionen. Die Auswirkungen von Erdbebenereignissen auf schwimmende und teilweise schwimmende Anlagen werden ebenfalls kurz behandelt. Die standortspezifische Bewertung von Hubinseln in angehobenem Zustand wird in diesem Dokument nur in dem Maß behandelt, wie die Anforderungen zutreffen. Nur erdbebeninduzierte Bodenbewegungen werden detailliert behandelt. Andere geologisch induzierte Gefährdungen, wie zum Beispiel Verflüssigung, Hanginstabilitäten, Verwerfungen, Tsunamis, Schlammvulkane und Stoßwellen werden erwähnt und kurz behandelt. Die Anforderungen sind dafür vorgesehen, das Risiko für Personen, Umwelt und Eigentumswerte auf das geringste tatsächlich mögliche Maß zu verringern. Dieses Ziel wird erreicht unter Anwendung: a) von seismischen Auslegungsverfahren, die von der Beanspruchungsklasse der Plattform und der erwarteten Stärke der Erdbebenereignisse abhängig sind; b) einer zweistufigen Überprüfung der seismischen Auslegung, bei der das Bauwerk auf den Grenzzustand der Tragfähigkeit (ULS) hinsichtlich Tragfähigkeit und Steifigkeit ausgelegt und anschließend auf anormale Umwelteinwirkungen oder den Grenzzustand der Unfallschäden (ALS) überprüft wird, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen an die Tragkraftreserve und die Energiedissipation entspricht. Für Offshore-Bauwerke in stark erdbebengefährdeten Gebieten und/oder mit hoher Beanspruchungsklasse werden Verfahren und Anforderungen für eine standortspezifische probabilistische seismische Gefährdungsanalyse (PSHA) behandelt. Eine eingehende Erläuterung der PSHA-Verfahren ist jedoch nicht eingeschlossen. Für den Fall, dass ein vereinfachter Auslegungsansatz zulässig ist, sind weltweite Offshore-Karten in Anhang B enthalten, welche die Stärke der Bodenerschütterungen entsprechend einer Wiederkehrperiode von 1 000 Jahren angeben. In derartigen Fällen dürfen diese Karten mit den entsprechenden Maßstabsfaktoren verwendet werden, um die jeweils zutreffenden seismischen Einwirkungen für die Auslegung eines Bauwerks zu bestimmen. Weitere spezifische Anforderungen und empfohlene Werte für Auslegungsparameter (zum Beispiel Teileinwirkungs- und Widerstandsbeiwerte) sind für die Auslegung von gegründeten Offshore-Stahlbauwerken in ISO 19902 und von feststehenden Offshore-Betonkonstruktionen in ISO 19903 enthalten. Spezifische seismische Anforderungen werden für schwimmende Anlagen in ISO 19904, für die standortspezifische Bewertung von Hubinseln und andere MOU in ISO 19905 (alle Teile), für Bauwerke für den Arktis-Bereich in ISO 19906 und für Aufbauten in ISO 19901-3 enthalten sein. Für Deutschland hat hieran der Arbeitsausschuss NA 109-00-01-07 AK "Offshore Bauwerke" im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG) mitgearbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 19901-2:2005-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19901-2:2022-09 .
Gegenüber DIN EN ISO 19901-2:2005-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neuer Unterabschnitt 6.2.2 "Extreme level earthquake design"; b) neuer Unterabschnitt 6.2.3 "Abnormal level earthquake design"; c) neuer Unterabschnitt 6.6 "Site Investigation"; d) umfangreiche Überarbeitung des Anhangs A "Additional information and guidance"; e) umfangreiche Überarbeitung des Anhangs B "Regional information" (jetzt "Simplified action procedure spectral accelerations"); f) neuer informativer Anhang C "Regional information"; g) Aktualisierung der normativen Verweisungen; h) redaktionelle Überarbeitung des gesamten Dokuments.