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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein gravimetrisches Verfahren und ein Schwingungsverfahren zur Bestimmung der Feinheit von textilen Fasern fest, jeweils anwendbar auf a) Faserbündel; b) Einzelfasen. Brauchbare Ergebnisse können bei Chemiefasern erzielt werden und mit geringerer Genauigkeit bei Naturfasern. Dieses Dokument ist nur für Fasern, die bei der Probenvorbereitung gerade und, im Fall von Bündeln, parallel gehalten werden können, anzuwenden. Es ist nur dann ordnungsgemäß anwendbar, wenn die Fasern leicht entkräuselbar sind. Die Verfahren in diesem Dokument sind nicht auf sich verjüngende Fasern anwendbar. Das Schwingungsverfahren ist nicht immer bei Hohlfasern und flachen (bandförmigen) Fasern anwendbar. Dieses Dokument (EN ISO 1973:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 38 „Textiles“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 248 „Textilien und textile Erzeugnisse“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 0620521 AA „Physikalisch-technologische Prüfverfahren für Textilien“ im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 1973:1995-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 1973:1995-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung von ISO 6989 „Textile fibres; Determination of length and length distribution of staple fibres (by measurement of single fibres)“ in Abschnitt 2 „Normative Verweisungen“ und in 8.2.1; b) Ergänzung einer Anmerkung, die das Aufbringen der Zugkraft in 3.2 näher beschreibt; c) Zulassung eines Korrekturfaktors (bei Messungen an steifen Fasern) in 4.3 „Schwingungsverfahren für Einzelfasern“, 8.2.1 und 10.3 „Prüfergebnisse des Schwingungsverfahrens“; d) Zulassung einer Prüfeinrichtung ohne Skale, jedoch mit einer Anzeige, bzw. des Anschlusses an ein Computersystem in 4.3 „Schwingungsverfahren für Einzelfasern“; e) Korrektur der Benummerung von 5.2.2 „Vorspanngewicht“ (anstelle von 5.1.6); f) Zulassung einer automatischen Aufbringung einer Messkraft anstelle der Verwendung eines Vorspanngewichts in 5.2.2 „Vorspanngewicht“ und 8.2.3; g) Korrektur der Berechnungsgleichungen in A.2.2 „Berechnungen“ und A.3 „Schwingungsverfahren — Einzelfasern“; h) Überprüfung der grammatikalischen und linguistischen Konsistenz der Definitionen in 4.3 „Schwingungsverfahren für Einzelfasern“, 8.1.3, 8.2.2, 9.2.1, A.2 „Gravimetrisches Verfahren — Bündel von 50 Fasern“; i) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.