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Norm [AKTUELL]
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Diese Änderung zur EN ISO 19085-12:2021 enthält Informationen über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Richtlinie 2006/42/EG. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Gegenüber DIN EN ISO 19085-12:2022-01 wurden folgende Änderungen im Anhang ZA vorgenommen: a) Grundlegende Anforderung: - 1.1.2 b) gestrichen; - 1.1.2 d) Verweise neu gefasst auf Abschnitte 5,6,7, und 8; - 1.1.2 e) gestrichen; - 1.1.3 nicht abgedeckt; - 1.1.4 nicht abgedeckt; - 1.2.1 nicht abgedeckt; - 1.2.4.1 bis 1.2.4.3 gestrichen; - 1.3.2 nicht abgedeckt; - 1.3.4 gestrichen; - 1.3.6 Abschnitt 6.6 aufgenommen; - 1.3.9 nicht abgedeckt; - 1.7.2 nicht abgedeckt; - 1.7.4 Abschnitt 7.10 aufgenommen; - 2.3 a), b) und d) nicht abgedeckt. Dieses Dokument (EN ISO 19085-12:2021/A11:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI (Italien) gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen/Profiliermaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.