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Norm [AKTUELL]
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In der Kieferorthopädie werden Fehlbildungen der menschlichen Zähne und Kiefer korrigiert, indem die Gebissentwicklung prophylaktisch beeinflusst wird und pathologische Erscheinungen im mandibulo-maxillären Bereich gemindert und behoben werden. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dafür kieferorthopädische Apparaturen. Bei deren Herstellung werden für manche Applikationen Ankerschrauben verwendet. Kieferorthopädische Ankerschrauben sind Medizinprodukte, die in der Zahnheilkunde verwendet werden. Im Unterschied zu Implantaten, wie enossalen Dentalimplantaten, die dauerhaft im Knochen verbleiben sollen und bei denen deshalb eine Osseointegration erwünscht ist, werden kieferorthopädische Ankerschrauben am Ende der kieferorthopädischen Behandlung entfernt. Für das Einsetzen und Entfernen der kieferorthopädischen Ankerschrauben sind geeignete Instrumente und Adapter erforderlich. Kieferorthopädische Ankerschrauben zur temporären skelettalen Verankerung von kieferorthopädischen Apparaturen werden als kieferorthopädische Hilfsmittel angesehen. Die Festlegung von eindeutigen Qualitätsanforderungen an diese Ankerschrauben ist ein wichtiger Beitrag zu einer erstklassigen modernen Kieferorthopädie, wie sie in Deutschland Stand der Technik ist. Diese Norm enthält Anforderungen an und Prüfverfahren für Ankerschrauben, die zusammen mit festsitzenden Apparaturen verwendet werden.
In der Norm werden die Begriffe und die Verfahren zum Vergleich der physikalischen und mechanischen Eigenschaften von kieferorthopädischen Ankerschrauben, zusammen mit den Prüfverfahren beschrieben. Angaben zur Kennzeichnung sowie zur Etikettierung auf der Verpackung sind ebenfalls festgelegt. Diese Norm wurde von der ISO/TC 106/SC 1/WG 17 "Ankerschrauben" (Sekretariat: DIN) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erstellt. Zuständig bei DIN ist der Arbeitsausschuss NA 014-00-18 AA "Kieferorthopädische Produkte" des NADENT.
Dieses Dokument ersetzt DIN 13997:2012-10 .
Gegenüber DIN 13997:2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Festlegung der Kopfform wurde gestrichen; b) eine Prüfung der Torsionsfestigkeit (Insertionsdrehmoment) wurde zusätzlich aufgenommen; c) Angaben zur Kennzeichnung wurden aktualisiert.