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Norm [AKTUELL]
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Die Anforderungen an eine Überprüfung der Sehschärfe des Personals für die ZfP hinsichtlich seiner Befähigung für die vorgesehenen Tätigkeiten sind in den Normen angegeben, die sich mit der Qualifizierung und Zertifizierung des Personals befassen. Wenn das in dem vorliegenden Dokument definierte Sehschärfeniveau erreicht ist, sind auch die in EN ISO 9712 und in EN 4179 angegebenen Anforderungen erfüllt. Ziel des vorliegenden Dokuments ist die detaillierte Festlegung eines genormten Verfahrens zur Bewertung der Nahsehschärfe des ZfP-Personals.
Die hier beschriebene Prüfung ist keine augenärztliche Untersuchung im allgemeinen Sinn, sondern sie dient ausschließlich zum objektiven Nachweis eines ausreichenden Nahsehvermögens ohne Bezug auf die Lesefähigkeit oder die Textidentifikation. Da ein Nachweis der Gleichwertigkeit verschiedener Verfahren zur Überprüfung des Nahsehvermögens äußerst schwierig zu erbringen ist, wird in diesem Dokument ein international anwendbares Verfahren ohne die Notwendigkeit dieses Nachweises vorgestellt, das zur Ermittlung der Nahsehschärfe des Personals für die ZfP empfohlen wird.
In diesem Dokument werden die Gestalt der Sehzeichen (Optotypen), Qualitätsanforderungen an die Sehtafel, das Prüfverfahren und die Kriterien für die akzeptierbare Nahsehschärfe des Personals für die ZfP festgelegt. Ebenfalls erfasst werden Anforderungen an die Qualifikation des Personals, das zur Durchführung der Prüfung befugt ist.
Dieses Dokument behandelt lediglich die Nahsehschärfe unter festgelegten Bedingungen, die den Bedingungen bei der zerstörungsfreien Routineprüfung entsprechen. Nicht behandelt wird die Gesamtsehschärfe einer bestimmten Person; die Anwender sollten erwägen, ob eine allgemeine Augenuntersuchung durch spezialisiertes medizinisches Personal notwendig ist, um sicherzustellen, dass die allgemeine Sehschärfe für die speziell durchzuführenden Tätigkeiten ausreichend ist.
In diesem Dokument werden keine Anforderungen an das Farbsehvermögen behandelt.
Dieses Dokument (EN ISO 18490:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 138 "Zerstörungsfreie Prüfung", dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 135 "Zerstörungsfreie Prüfung" erarbeitet.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-21 AA "Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).