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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein übliches Verfahren zur quantitativen chemischen Analyse verschiedenartiger Fasermischungen fest. Dieses Verfahren sowie die in den anderen Teilen von ISO 1833 beschriebenen Verfahren sind im Allgemeinen anzuwenden für Fasern in jeder beliebigen textilen Form. Sofern bestimmte textile Formen ausgeschlossen sind, werden diese im Anwendungsbereich des entsprechenden Teils aufgeführt.
Dieses Dokument (EN ISO 1833-1:2020) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 38 "Textiles" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird.
Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-12 AA "Textilchemische Prüfverfahren und Fasertrennung" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 1833-1:2011-01 .
Gegenüber DIN EN ISO 1833-1:2011-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einleitung, A.2 und Literaturhinweise: eine Verweisung auf ISO/TR 11827 hinsichtlich der Identifizierung von Fasern wurde eingefügt; b) Abschnitt 2: die normativen Verweisungen wurden ergänzt; c) Abschnitt 4: hinsichtlich der Verwendung von Gattungsnamen in der Normenreihe ISO 1833 wurden Verweisungen auf ISO 2076 und ISO 6938 eingefügt; d) Abschnitt 5: Warnhinweise und Verweisung auf Wasser der Qualität 3 wurden eingefügt; e) Abschnitt 6: Wägegläser mit Stopfen wurden aufgenommen; f) 8.2: alle Vorbehandlungen (einschließlich der Vorbehandlung mit Petrolether) wurden in Anhang A beschrieben und eine Anforderung bezüglich eines Berichts, falls irgendeine Vorbehandlung durchgeführt wird, wurde eingefügt [siehe Abschnitt 12, e)]; g) 9.1.1: Anleitungen zur Handhabung wurden eingefügt; h) 9.1.2: Anleitungen für eine kurze Trocknungszeit wurden eingefügt; i) 9.1.6 (ehemalig 9.1.5): eine Anmerkung wurde gestrichen; j) 9.2: eine Anforderung hinsichtlich der Anzahl von Analysenproben wurde eingefügt; k) Abschnitt 10: Streichung des bisherigen Unterabschnitts 10.3 (ausschließliche Berücksichtigung der prozentualen Feuchtezuschläge, Fall ist im neuen Unterabschnitt 10.3 enthalten, der die prozentualen Zuschläge für Feuchte und nichtfaserigen Begleitstoffe und/oder die prozentualen Verluste an faserigen Begleitstoffen durch Vorbehandlung abdeckt); l) 10.3: zusätzliche Anweisungen, falls der berechnete prozentuale Anteil größer als 100 % ist, wurden gegeben; m) die Anhänge A und B wurden geändert zu normativ; n) Tabelle A.1 und betroffene Unterabschnitte: zusätzliche Fälle bezüglich Elastan (siehe A.5.1.2), Elastolefin (siehe A.5.1.3), Bastfasern (siehe A.5.25) wurden eingefügt; o) B.8.1 und B.8.2: eine Anforderung hinsichtlich der Anzahl von Analysenproben wurde eingefügt; p) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.