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Norm [AKTUELL]
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Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden oftmals in den Herstellungsprozessen von Farben, Klebstoffen, Erdölprodukten, pharmazeutischen Produkten und Kühlmitteln vorgefunden. Einige werden als Benzinadditive, Lösemittel, Hydraulikflüssigkeiten und als Mittel für die chemische Reinigung verwendet. Diese Gruppe von Verbindungen gehört zur Gruppe der anthropogenen Chemikalien. Die Verunreinigung der Wasserressourcen mit flüchtigen organischen Verbindungen stellt eine Gesundheitsgefährdung dar, weil viele toxisch und als Humankarzinogene bekannt sind oder vermutet werden.
Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen fest. Darin eingeschlossen sind zum Beispiel Halogenkohlenwasserstoffe, Trihalogenmethane, Benzininhaltsstoffe (wie BTEX, MTBE und ETBE), Naphthalin, 2-Ethyl-4-methyl-1,3-dioxolan und geruchsintensive Stoffe, wie Geosmin und 2-Methylisoborneol in Trink-, Grund-, Oberflächenwasser und behandeltem Abwasser, die mittels Headspace-Festphasenmikroextraktion (HS-SPME) gefolgt von Gaschromatographie und Massenspektrometrie (GC-MS) bestimmt werden. Die Nachweisgrenze ist abhängig von der Matrix, der zu analysierenden spezifischen Verbindung sowie von der Empfindlichkeit des Massenspektrometers. Bei den meisten Verbindungen innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Internationalen Norm ist die Nachweisgrenze mindestens 0,01 µg/l. In einem Ringversuch wurden die auf einen Konzentrationsbereich zwischen 0,02 µg/l und 2,6 µg/l bezogenen Validierungsdaten nachgewiesen. Aus der Normungsarbeit abgeleitete zusätzliche Validierungsdaten zeigen die Anwendbarkeit des Verfahrens innerhalb eines Konzentrationsbereichs von 0,01 µg/l bis 100 µg/l der einzelnen Stoffe. Alle Bestimmungen werden an kleinen Probenmengen (zum Beispiel Probenvolumina von 10 ml) durchgeführt.
Die Anwendbarkeit des Verfahrens auf weitere, in dieser Internationalen Norm nicht ausdrücklich genannten Verbindungen oder auf andere Wasserarten ist möglich. Sie muss jedoch für jeden Einzelfall nachgewiesen werden.
Wesentliche Änderungen gegenüber DIN 38407-41:2011-06: - der Anwendungsbereich wurde erweitert und umfasst nun 63 flüchtige und mittelflüchtige Substanzen, darin eingeschlossen sind Halogenkohlenwasserstoffe, Trihalogenmethane, Benzininhaltsstoffe (wie BTEX, MTBE und ETBE), Naphthalin, 2-Ethyl-4-methyl-1,3-dioxolan und geruchsintensive Stoffe, wie Geosmin und 2-Methylisoborneol; - das Verfahren ist für eine weitere Matrix - behandeltes Abwasser - anwendbar; - die Verfahrenskenndaten der neu in den Anwendungsbereich aufgenommenen Substanzen wurden durch einen im Juni 2013 durchgeführten internationalen Ringversuch ermittelt, der auch die Matrix "behandeltes Abwasser" einschloss.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 147 "Water quality" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 230 "Wasseranalytik" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitskreis NA 119-01-03-02-05 AK "Pflanzenbehandlungsmittel und leichtflüchtige Verbindungen, SPME-GC-Verfahren" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
Dieses Dokument ersetzt DIN 38407-41:2011-06 .
Gegenüber DIN 38407-41:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel wurde geändert; b) der Anwendungsbereich wurde erweitert und umfasst nun 63 flüchtige und mittelflüchtige Substanzen, darin eingeschlossen sind Halogenkohlenwasserstoffe, Trihalogenmethane, Benzininhaltsstoffe (wie BTEX, MTBE und ETBE), Naphthalin, 2-Ethyl-4-methyl-1,3-dioxolan und geruchsintensive Stoffe, wie Geosmin und 2-Methylisoborneol; c) das Arbeitsprinzip wurde nicht umgestellt, aber die Möglichkeit zur Verlängerung der Anreicherungsdauer mittelflüchtiger Stoffe wurde eingeräumt, da dies zu einer Steigerung der Empfindlichkeit beim Nachweis dieser Stoffe führen kann, z. B. bei Geosmin; d) das Verfahren ist für eine weitere Matrix - behandeltes Abwasser - anwendbar; e) der Abschnitt "Störungen" wurde konkretisiert: - die entsprechenden Internationalen Normen zur Probenahme wurden aufgenommen, - die Beschreibung möglicher Störungen während der Extraktion mit Automaten, die eine Kreisbewegung der Probenfläschchen während der Extraktion durchführen, wurde verbessert. f) die Verfahrenskenndaten der neu in den Anwendungsbereich aufgenommenen Substanzen wurden durch einen im Juni 2013 durchgeführten internationalen Ringversuch ermittelt, der auch die Matrix "behandeltes Abwasser" einschloss; g) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.