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Norm [AKTUELL]

DIN EN ISO 17751-1:2023-12

Textilien - Quantitative Analyse von Kaschmir, Wolle, anderen speziellen tierischen Fasern und deren Mischungen - Teil 1: Lichtmikroskopie-Verfahren (ISO 17751-1:2023); Deutsche Fassung EN ISO 17751-1:2023

Englischer Titel
Textiles - Quantitative analysis of cashmere, wool, other specialty animal fibres and their blends - Part 1: Light microscopy method (ISO 17751-1:2023); German version EN ISO 17751-1:2023
Ausgabedatum
2023-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
55

ab 141,20 EUR inkl. MwSt.

ab 131,96 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2023-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
55
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3482358

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Identifizierung sowie qualitativen und quantitativen Analyse von Kaschmir, Wolle, anderen speziellen tierischen Fasern und deren Mischungen mit dem Lichtmikroskop (LM) fest. Es ist anwendbar auf lose Fasern, Halbfertigerzeugnisse und Fertigerzeugnisse aus Kaschmir, Wolle, anderen speziellen tierischen Fasern und deren Mischungen.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 38 "Textiles" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-21 AA "Physikalisch-technologische Prüfverfahren für Textilien" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).

Inhaltsverzeichnis
ICS
59.060.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3482358
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 17751-1:2016-11 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 17751-1:2016-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 3.1 wurde eine Anmerkung zum Begriff mit verschiedenen Arten spezieller tierischer Fasern hinzugefügt; b) in 3.5 wurde eine Anmerkung zum Begriff einer mikroskopischen Aufnahme als Bild 1 hinzugefügt, um das distalen Ende zu kennzeichnen; c) die Überschrift von Abschnitt 5 wurde in „Reagenzien“ geändert und die verwendete Reagenz aufgeführt; d) Abschnitt 6 „Prüfeinrichtung“ wurde hinzugefügt und die Geräte sind mit den entsprechenden Nummern der Unterabschnitte aufgeführt; die Nummern der nachfolgenden Abschnitte und Unterabschnitte wurden entsprechend geändert; e) in 6.1 und 6.2 wurde die Anforderung an eine Objektmessschraube zur Kalibrierung der Vergrößerung ergänzt; f) in 6.4 wurden zwei alternative Geräte für Skalpell und Doppelklingen hinzugefügt; g) Abschnitt 7 „Probenahme“ wurde hinzugefügt und sein Inhalt neu formuliert, um mit der Eigenschaftseinstellung von Anhang A übereinzustimmen; h) Abschnitt 8 „Konditionierung“ wurde hinzugefügt; i) Abschnitt 9 wurde als „Herstellung von Messproben“ hinzugefügt; j) in 9.1 wurde die Anzahl der Messproben erhöht und gleichzeitig vorgeschrieben, dass im Falle von Unstimmigkeiten bei den 2 Prüfergebnissen eine dritte Serie von Messproben zu prüfen ist; k) die Überschrift von 9.2 wurde von „Herstellen der Messproben“ in „Herstellungsverfahren für Messproben“ geändert; l) in 9.2.1.3 wurden einige notwendige ergänzende Arbeitsvorgänge zur Probenherstellung hinzugefügt; m) in 9.2.4.1 wurde die fehlende Angabe zur Kennzeichnung der Massen von Kett- und Schussgarnen und zur Laboratoriumsprobe ergänzt; n) in 9.3 wurde die Überschrift von „Entfärbung der Laboratoriumsprobe“ in „Vorbehandlung der Laboratoriumsprobe“ geändert und die Beschreibung der Soxhletextraktion in diesen Unterabschnitt eingefügt. Die Anforderung an die Angabe der Vorbehandlung, sofern angewendet, wurde in 9.3.1 und 9.3.2 hinzugefügt; o) Abschnitt 10 wurde umbenannt in „Durchführung“; p) 10.1, „Allgemeines“, und dessen Inhalt wurden hinzugefügt, die nachfolgenden Unterabschnitte wurden umnummeriert; q) in 10.3.1.1 wurde die Beschreibung umformuliert, um die Arbeitsvorgänge zu erläutern, und qualitative Prüfbeschreibungen hinzugefügt; r) die Überschrift von Abschnitt 11 wurde von „Berechnung des Prüfergebnisses“ in „Berechnung und Angabe des Prüfergebnisses“ geändert; s) 11.1 und 11.2 sowie die Überschriften der Unterabschnitte wurden jeweils hinzugefügt; t) ein neuer Abschnitt 12 „Prüfbericht“ wurde hinzugefügt; u) der Status von Anhang A wurde von informativ in normativ geändert; v) in Anhang D wurde die Dichte einiger Fasern geändert und die Dichte von Kaninchengrobhaar hinzugefügt; w) in Anhang D wurde eine Fußnote zu Kaninchengrobhaar hinzugefügt; x) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.

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