Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument ersetzt DIN EN 344-2:1996-08 , DIN EN 345-2:1996-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 17249:2007-07 , DIN EN ISO 17249:2014-05 .
Gegenüber DIN EN 344-2:1996-08 und DIN EN 345-2:1996-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt der EN ISO 17249 vollständig übernommen. b) Titel geändert. c) In der ersetzten DIN EN 345-2 wird auf die grundlegenden Anforderungen aus DIN EN 345-1 verwiesen. Dieser Verweis wird nunmehr durch die Tabellen 1 und 2 ersetzt, um einen vollständigen Überblick über die Anforderungen zu haben. d) Die Anforderungen an die Brandsohle sind nicht mehr in Tabelle 1, sondern gesondert in Tabelle 2 aufgeführt. Wurde bisher lediglich die Brandsohle einer Prüfung unterzogen, wird nunmehr der gesamte innere Sohlenbereich entsprechend den Anforderungen aus Tabelle 2 geprüft. e) Abschnitt 5.1 "Allgemeines" geändert. Spricht man bisher von "Klassen", heißt es jetzt "Schutzniveaus". In DIN EN ISO 17249 ist mit dem Schutzniveau 4 zu den drei bestehenden ein weiteres hinzugekommen. f) Abschnitt 5.2 "Form" geändert. Die Mindesthöhe des Schutzbereiches wurde bei der Form C entsprechend den Schuhgrößen geändert. So wird die bisherige Höhe von 195 mm nur noch bei den Schuhgrößen 43, 44, 45 und größer gefordert. g) Abschnitt 5.3 "Konstruktion" redaktionell überarbeitet. h) Abschnitt 5.4 "Schutz gegen Kettensägenschnitte" geändert. Die Anmerkung wurde eingefügt. In Tabelle 4 ist nunmehr das Schutzniveau 4 mit einer Kettengeschwindigkeit von 32 m /s zu finden. i) Abschnitt 6 "Kennzeichnung" geändert. Unter e) ist nunmehr die Angabe auch des Erscheinungsjahres der Norm festgelegt. j) Abschnitt 7.1. "Beizulegende Informationen - Allgemeines" geändert. Die Verpflichtung zur Beifügung der Informationsbroschüre entsprechend der EG Richtlinie 89/686 Anhang II, 1.4 ist nunmehr direkt in der Norm gefordert. k) Abschnitt 7.2 "Beizulegende Informationen - Schutz gegen Kettensägenschnitte" redaktionell überarbeitet. l) Abschnitt 7.3.2 "Beizulegende Informationen - Elektrisch isolierende Schuhe" geändert. Entsprechend den Hinweisen für antistatische und leitfähige Schuhe ist bei elektrisch isolierenden Schuhen ebenfalls eine Information des Herstellers zu geben. m) Abschnitt 7.4 "Beizulegende Informationen - Einlegesohlen" geändert. Die Verpflichtung zu diesem Hinweis erfolgt durch die Berücksichtigung von Einlegesohlen in dieser Norm. n) Anhang A "Messunsicherheit und Auswertung der Ergebnisse" neu aufgenommen.