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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Internationale Norm wurde von der ISO/TC 106/SC 2/WG 2 "NEM-Legierungen" (Sekretariat: DIN) in Zusammenarbeit mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erarbeitet und in das Deutsche Normenwerk übernommen. Zuständig im DIN ist der Arbeitskreis D 17c "NEM-Legierungen" im Arbeitsausschuss D 17 "Metalle" des NADENT.
Zur Herstellung von festsitzendem Zahnersatz (z. B. Kronen und Brücken) können verschiedene Legierungen verwendet werden. In der Norm werden Anforderungen an und Prüfverfahren für metallische Werkstoffe mit einem Nichtedelmetall als Hauptbestandteil und deren Einteilung festgelegt. Sie gilt für Nichtedelmetall-Werkstoffe, die zur Herstellung von festsitzendem Zahnersatz geeignet sind.
Die Norm gilt nicht für Nichtedelmetall-Werkstoffe zur Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz, für die DIN EN ISO 6871-1 und -2 gelten. Für Nichtedelmetall-Werkstoffe, die auch als Gerüstwerkstoffe für dentale Metall-Keramik-Restaurationen vorgesehen sind, gilt zusätzlich DIN EN ISO 9693.
Beschrieben werden Anforderungen an die chemische Zusammensetzung, an die Bioverträglichkeit, an die mechanischen Eigenschaften und an die Korrosionsbeständigkeit. Angegeben wird die Probenahme, die Herstellung der Probekörper und die Prüfverfahren für die Zugprüfung, die Bruchdehnung und die Korrosionsprüfung. Festgelegt werden die erforderlichen Angaben für Verpackung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung. Durch DIN EN ISO 16744 wird zum erstem Mal weltweit für metallische Dentalwerkstoffe die Verwendung der gefährlichen Elemente Cadmium und Beryllium ausgeschlossen, indem die Massenanteile an Cadmium und Beryllium auf maximal 0,02 % begrenzt werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN 13912:1996-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 22674:2007-02 .
Gegenüber DIN 13912:1996-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen. Angleichung der Anforderungen und Prüfverfahren an andere internationale Legierungsnormen für die Zahnheilkunde, insbesondere: a) Aufnahme von Typ 1 mit einer niedrigen Festigkeit für geringe Beanspruchungen; b) Änderung der minimalen Bruchdehnung für Typ 3 und Typ 4; c) Änderung der 0,2-%-Dehngrenze für Typ 4; d) Einteilung der Korrosionsbeständigkeit in drei Klassen; e) genauere Beschreibung der Zug- und Korrosionsprüfung; f) Änderung der erforderlichen Angaben für die Kennzeichnung, die Gebrauchsanweisung und die Verpackung.