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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument enthält die deutsche Übersetzung von EN ISO 16638-2:2022, in das der Inhalt der Internationalen Norm ISO 16638-2:2019 „Radiological protection - Monitoring and internal dosimetry for specific materials - Part 2: Ingestion of uranium compounds“ unverändert übernommen wurde. Das internationale Dokument wurde vom ISO/TC 85 „Nuclear energy, nuclear technologies, and radiological protection“, Unterkomitee SC 2 „Radiological protection“, erarbeitet. Für das vorliegende Dokument ist das nationale Gremium NA 080-00-03 AA „Nuklearmedizin“ des DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) zuständig. Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Auslegung von professionellen Programmen zur Überwachung von Beschäftigten fest, die einem Risiko der Ingestion von Uranverbindungen ausgesetzt sind. Dieses Dokument legt Grundsätze für die Entwicklung kompatibler Ziele und Anforderungen für Überwachungsprogramme und die Dosisabschätzung für Beschäftigte fest, die beruflich einer internen Kontamination ausgesetzt sind. Es legt Verfahren und Annahmen für Risikoanalysen, Überwachungsprogramme und die standardisierte Interpretation von Überwachungsdaten fest, um akzeptable Zuverlässigkeitsniveaus für Uran und seine Verbindungen zu erreichen. Es legt Grenzwerte für die Anwendbarkeit der Verfahren in Bezug auf Dosiswerte fest, oberhalb derer anspruchsvollere Methoden angewendet werden müssen. Dieses Dokument behandelt solche Umstände, unter denen die Exposition durch Überlegungen entweder zu radiologischer oder chemischer Toxizität begrenzt werden könnte. Dieses Dokument behandelt für die Ingestion von Uran und seinen Verbindungen die folgenden Punkte: a) Zwecke der Überwachung und der Überwachungsprogramme; b) Beschreibung der verschiedenen Kategorien von Überwachungsprogrammen; c) geeignete Methoden zur Überwachung und Kriterien für ihre Auswahl; d) Informationen, die für die Auslegung eines Überwachungsprogramms gesammelt werden; e) Verfahren für die Dosisermittlung basierend auf Referenzwerten für besondere Überwachungsprogramme; f) Kriterien zur Bestimmung der Bedeutsamkeit von Überwachungsergebnissen; g) Unsicherheiten, die sich aus der Dosisermittlung und der Interpretation von Ergebnissen der Inkorporationsmessungen ergeben; h) Befundung/Dokumentation; i) Qualitätssicherung; j) Anforderungen an die Aufzeichnung. Es ist nicht anwendbar auf die folgenden Punkte: a) detaillierte Beschreibungen der Messmethoden und -techniken für Uran; b) Modellierung für die Verbesserung der internen Dosimetrie; c) möglicher Einfluss von Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Gabe von Komplexbildnern); d) Untersuchung der Ursachen oder Implikationen einer Exposition; e) Dosimetrie für Inhalationsexposition und für kontaminierte Wunden.