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Norm [AKTUELL]
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In der Norm ist ein Verfahren zur Bestimmung der in der Tabelle genannten löslichen organischen Komplexbildner festgelegt. Das Verfahren ist geeignet für einen Konzentrationsbereich von 0,5 µg/l bis 200 µg/l und einem Probenvolumen zwischen 50 ml und 100 ml. Bei Verdünnung ändert sich der Konzentrationsbereich. Das Verfahren ist anwendbar auf Trinkwasser, Grund-, Oberflächen- und Abwasser. ((Tabelle 1)) Nach diesem Verfahren sind auch weitere Komplexbildner ähnlicher Zusammensetzung bestimmbar, vorausgesetzt, sie verhalten sich bei der Probenvorbereitung, Derivatisierung und Gaschromatographie gleichartig. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.