Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Oster-Feiertage und sind ab dem 22.04.2025 wieder persönlich für Sie da.
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Dieses Dokument legt zusätzliche Material-, Design- Leistungs- und Kennzeichnungsanforderungen für Schutzgeräte aus Gewebe, die dazu ausgelegt sind die Augen und Gesichter der Personen vor mechanischen Gefährdungen wie herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken zu schützen. Die anderen zutreffenden Anforderungen für Schutzgeräte aus Gewebe und deren Tragkörper/Befestigung sind in ISO 16321-1 festgelegt. Dieses Dokument gilt nicht für Schutzgeräte gegen Spritzer (einschließlich geschmolzenem Metall), heißen Teilchen, elektrischen Gefährdungen, infraroter- und ultravioletter Strahlung. Zum Schutz gegen diese Gefährdungen sind zusätzliche oder alternative Schutzgeräte nach ISO 16321-1 notwendig. Dieses Dokument gilt nicht für Schutzgeräte aus Gewebe für sportliche Anwendungen wie zum Beispiel Fechten. Dieses Dokument (EN ISO 16321-3:2018) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 94/SC 6 "Eye and face protection" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 85 "Augenschutzgeräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird, für die nationale Bearbeitung ist der NA 027-01-01 AA "Augenschutz" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 166:2002-04 und teilweise DIN EN 1731:2007-02 .
Gegenüber DIN EN 166:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzende Anforderungen an Schutzgeräte für Gewebe aufgenommen. Gegenüber DIN EN 1731:2007-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichen der Anforderung an die Homogenität des Licht-Transmissionsgrades; b) Streichen der Anforderung, dass Kopfbänder mindestens 10 mm breit sein müssen; c) es werden nicht mehr die Prüfköpfe nach DIN EN 960 verwendet, sondern die in DIN EN ISO 18526, damit hat sich auch die Beschreibung des zu schützenden Bereiches geändert; d) 4.3: Abweichend von den anderen Arten von Augenschutzgeräten wurde für Bügelbrillen die Anzahl der Öffnungen je cm2 neu festgelegt; e) 4.5: Hinzugekommen ist die Anforderung an den Reflexionsgrad an der Innenseite des Augenschutzgerätes; f) Abschnitt 5: Änderung der Kennzeichnung des Augenschutzgerätes; g) Abschnitt 6: Änderung der vom Hersteller bereitzustellenden Informationen.