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Norm [AKTUELL]
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Pseudomonas aeruginosa ist ein opportunistischer Krankheitserreger, der im Wasser bei sehr niedrigen Nährstoffkonzentrationen wachsen kann. An der Quelle und während des Vertriebs sollte ein natürliches Mineralwasser oder ein Quellwasser frei sein von Pseudomonas aeruginosa in jeder untersuchten 250-ml-Probe (Richtlinie des Rates 80/777/EWG und Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 96/70/EG). Anderes abgepacktes Wasser, das zum Verkauf angeboten wird, muss ebenfalls in jeder untersuchten 250-ml-Probe frei sein von Pseudomonas aeruginosa (siehe zum Beispiel die Richtlinie des Rates 98/83/EG). Andere Wasserarten einschließlich Schwimm- und Badebeckenwasser sowie Wasser für den menschlichen Gebrauch werden gelegentlich aus Gesundheitsschutzgründen auf das Vorhandensein von Pseudomonas aeruginosa untersucht. Das untersuchte Volumen umfasst in diesen Fällen üblicherweise 100 ml.
Diese Norm legt ein Verfahren zum Nachweis und zur Zählung von Pseudomonas aeruginosa in Proben von abgefülltem Wasser nach einem Membranfiltrationsverfahren fest. Dieses Verfahren ist auch für andere Wasserarten mit geringer Begleitflora geeignet, wie zum Beispiel Schwimm- und Badebeckenwasser sowie Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Die relevanten EG-Richtlinien für den zuvor beschriebenen Bereich sind die Richtlinie 80/777/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 229, 1980, S. 1-10), Richtlinie 96/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Änderung der Richtlinie 80/777/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 229, 1996, S. 26-28), Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 330, 1998, S. 32-53).
Für die Untersuchung von Mineral- und Tafelwässern sind in Deutschland die Festlegungen nach der Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung) vom 1. August 1984 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2762).
Die dieser Norm zugrunde liegende Internationale Norm wurde im ISO/TC 147/SC 4 "Mikrobiologische Verfahren" erstellt und vom CEN/TC 230 "Wasseranalytik" übernommen, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Unterausschuss NA 119-01-03-03 UA "Mikrobiologie" im Arbeitsausschuss NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im NAW. Die Arbeiten an dieser Norm wurden aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12780:2002-08 .
Gegenüber DIN EN 12780:2002 08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm Nummer wurde geändert; b) Angleichung des Verfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, da der Parameter Pseudomonas aeruginosa wichtig für Badebecken, Badegewässer und Getränke, insbesondere Tafelwasser und Mineralwasser ist; c) die Fassung der inhaltsgleichen ISO 16266 wurden übernommen; d) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.