Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument konkretisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen für Bearbeitungszentren, Fräsmaschinen und Transferzentren, welche laut EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an die erstmals im EWR in Verkehr gebrachten Maschinen gelten, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt technische Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen für diese Maschinen fest, die von Konstrukteuren, Herstellern, Inbetriebnehmern und/oder Lieferanten von diesen Maschinen anzuwenden sind. Darüber hinaus enthält dieses Dokument auch Informationen, die dem Anwender durch den Hersteller zur Verfügung gestellt werden müssen. Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung unter üblichen Werkstattbedingungen, aber in nicht explosionsfähiger Atmosphäre, einschließlich Installation, Einrichten, Wartung, Reparatur und Demontage zur Standortänderung oder Entsorgung dieser Maschinen mit ein. Diese Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die integraler Bestandteil der Maschine sind. Gegenüber der Vorgängernorm DIN EN ISO 16090-1:2019 haben sich die Bezeichnungen sowie die technischen Vorgaben der vorgesehen Betriebsarten verändert. Das betrifft vor allem die Sonderbetriebsart 3 "Automatikbetrieb mit manueller Intervention". Für diese Betriebsart ist der Verzicht auf die Zustimmungstaste nicht mehr vorgesehen. Zielgruppe: Konstrukteure, Betreiber, Lieferanten der vorstehend genannten Maschinen. Die Norm wurde vom ISO TC 39 Machine tools, SC 10 Safety, WG 4 Machining centres erarbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 122-10-04 AA "Sicherheit - Fräsmaschinen, Bearbeitungszentren" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 16090-1:2019-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 16090-1:2019-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das komplette Dokument wurde im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen gemäß der Maschinenrichtlinie überarbeitet; b) die sicherheitstechnischen Anforderungen der Betriebsart 3, manueller Eingriff unter eingeschränkten Betriebsbedingungen, wurden überarbeitet, sodass in jedem Fall die Zustimmungstaste benötigt wird; c) die sicherheitstechnischen Anforderungen der Betriebsart Servicebetrieb wurden überarbeitet; d) die technischen Sicherheitsanforderungen an die Maschinen wurden dem Stand der Technik angepasst; e) die Bezeichnung der sicherheitsrelevanten Betriebsarten "Mode of Safe Operation" (MSO) wurde in "Mode of Operation" (MO) umbenannt; f) die Sicherheitsfunktionen (Anhang J) wurden überarbeitet; g) die normativen Verweisungen wurden auf den aktuellen Stand gebracht.