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Norm [AKTUELL]
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Bioabbaubarkeit ist bei der Entwicklung neuer Kunststoffe eine besonders begehrte Eigenschaft. Diese Kunststoffe und daraus abgeleitete Produkte können beim biologischen Recycling und bei der Wiederverwertung in aeroben Kompostierungsanlagen oder anaeroben Biogasanlagen zugegeben beziehungsweise als Ausgangsmaterial eingesetzt werden. Um die Eignung dieser Kunststoffe für das biologische Recycling sicherzustellen, muss ihre Bioabbaubarkeit vorzugsweise mittels Standardprüfverfahren nachgewiesen werden.
Diese Internationale Norm spezifiziert ein Prüfverfahren zur Bestimmung des vollständigen Bioabbaus von Kunststoffen basierend auf organischen Verbindungen unter anaeroben High-Solid-Aufschlussbedingungen mittels Messung des gebildeten Biogases am Ende der Prüfung. Dieses Verfahren ist so gestaltet, dass typische anaerobe Aufschlussbedingungen für die organische Fraktion gemischter fester Siedlungsabfälle simuliert werden. Das Probematerial wird in einem Labortest in ein methanogenes Inokulum gegeben, das aus anaeroben Faulbehältern für ausschließlich vorbehandelten Hausmüll gewonnen wurde. Die anaerobe Zersetzung findet unter High-Solid-Bedingungen (mehr als 20 % Gesamtfeststoffanteil) und statischen Bedingungen ohne Mischen statt. Das Prüfverfahren ergibt den Prozentanteil von Kohlenstoff im Probematerial sowie die Geschwindigkeit seiner Umwandlung in Kohlenstoffdioxid und Methan (Biogas).
Die in dieser Internationalen Norm beschriebenen Bedingungen stellen nicht zwingend die Optimalbedingungen zum Erreichen des maximalen Bioabbaugrads dar.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 054-01-07 AA "Bioabbaubare Kunststoffe" im DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK).