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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Die Europäischen Normen ersetzen die Ausgaben vom März 2004.
Wesentlichste Änderung ist die Aufnahme eines weiteren Werkstoff-Typs (PB-R). Festgelegt sind Anforderungen und Prüfverfahren für Rohrleitungsteile aus PB-H und PP-R, deren Verbindungen untereinander sowie mit Rohrleitungsteilen aus anderen Kunststoffen oder anderen Werkstoffen für die Verwendung in Rohrleitungssystemen, die in der Warm- und Kaltwasserinstallation innerhalb von Gebäuden für den Transport von Trink- oder Brauchwasser (Hausinstallation) sowie für Heizungsanlagen eingesetzt werden.
Teil 1 enthält allgemeine Festlegungen wie Begriffsdefinitionen, Anwendungsklassen und entsprechende Betriebsbedingungen sowie Werkstoffanforderungen. Die Teile 2 und 3 enthalten darüber hinaus gesonderte Festlegungen für Rohre beziehungsweise Formstücke zu allgemeinen, geometrischen, mechanischen und physikalischen Eigenschaften sowie zur Kennzeichnung. Teil 5 dient als Grundlage für die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit des Systems, bestehend aus den Einzelkomponenten Rohr, Formstück und Verbindung.
Die Europäischen Normen wurden von der CEN/TC 155/WG 16 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme und Schutzrohrsysteme - Rohrleitungssysteme für Warm- und Kaltwasseranwendungen" (Sekretariat: SNV, Schweiz) unter aktiver deutscher Beteiligung des DIN-DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschusses NA 119-07-11 AA "Rohre und Rohrverbindungen aus Kunststoff innerhalb von Gebäuden" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 15876-2/A1:2007-09 , DIN EN ISO 15876-2:2004-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 15876-2:2021-03 .
Gegenüber DIN EN ISO 15876-2:2004-03 und DIN EN ISO 15876-2/A1:2007-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von statistischem Polybuten-Copolymer (PB-R) und Umbenennung der bisherigen Bezeichnung Polybuten (PB) in Polybuten-Homopolymer (PB-H); b) Überarbeitung der Festlegungen für die Probenkonditionierung; c) zusätzliche Einführung einer Zeitstandprüfung von 22 h bei 20 °C; d) Änderung der zulässigen Schmelzindexabweichung bei der Verarbeitung in ± 30 % unabhängig von der verwendeten Belastung; e) normative Verweisungen aktualisiert.