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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Internationale Norm ISO 1562 wurde von der ISO/TC 106/SC 2/WG 8 "Dentale Goldgusslegierungen" (Sekretariat: DIN) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erarbeitet. Im DIN ist der Arbeitskreis D 17d "Edelmetall-Legierungen" im Arbeitsausschuss D 17 "Metalle" des NADENT zuständig.
In der Norm werden Anforderungen an und Prüfverfahren für Dentale Goldgusslegierungen mit einem Massenanteil von mindestens 60 % an Gold und einem Massenanteil von mindestens 75 % an Gold und spezifizierten Platingruppenmetallen (Platin, Palladium, Indium, Ruthetium und Rhodium) festgelegt.
Die Norm gilt für Gusslegierungen, die für die Herstellung von Zahnersatz und Füllungen sowie für Konstruktionen ohne Keramikverblendung geeignet sind. Beschrieben werden Anforderungen an die chemische Zusammensetzung, an die Bioverträglichkeit, an die mechanischen Eigenschaften, an die Dichte, an das Schmelzintervall, an das elektrochemische Verhalten, an die Korrosionsbeständigkeit und an die Beständigkeit gegen Anlaufen. Angegeben sind die Probenahme, die Herstellung der Probekörper und die Prüfverfahren für die Zugprüfung, die Bruchdehnung und die Korrosionsprüfung. Für Verpackung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung sind die erforderlichen Angaben ebenfalls festgelegt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 1562:1995-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 22674:2007-02 .
Gegenüber DIN EN ISO 1562:1995-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neu in den Anwendungsbereich der Norm aufgenommen wurden aufbrennfähige Legierungen, die als Gerüst eines Metall-Keramik-Zahnersatzes vorgesehen sind; b) die Anforderungen an die 0,2 %-Dehngrenzewerden im langsam abgekühlten Behandlungszustand geprüft; c) die Korrosionsprüfung erfolgt analog zu DIN EN ISO 10271.