Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt eine Anwendungsschnittstelle für Systeme zur elektronischen Gebührenerhebung (en: Electronic Fee Collection, EFC) fest, die auf der dezidierten Nahbereich-Kommunikation (en: Dedicated Short-Range Communication, DSRC) basieren. Dieses Dokument unterstützt Interoperabilität zwischen EFC-System und der EFC-DSRC-Anwendungsschnittstelle. Dieses Dokument dient der Anwendung zur Abbuchung über DSRC, dabei speziell der Definition von EFC-Datenelementen, welche nicht nur zur Abbuchung verwendet werden, sondern auch anders für DSRC-Anwendungen benutzt werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 14906 Berichtigung 1:2015-12 , DIN EN ISO 14906/A1:2015-12 , DIN EN ISO 14906:2012-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 14906:2023-04 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN EN ISO 14906/A1:2020-07
Gegenüber DIN EN ISO 14906:2012-03, DIN EN ISO 14906/A1:2015-12 und DIN EN ISO 14906 Berichtigung 1:2015-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einbeziehung der Änderung 1 von 2013; b) Einbeziehung der Berichtigung 1 von 2015; c) Einbeziehung von sicherheitsrelevanten Berechnungen nach erweiterten Verschlüsselungsnormen; d) Überarbeitung der Normativen Verweisungen, der Begriffe, der Abkürzungen und der Literaturhinweise; e) Umwandlung des ASN.1-Moduls in eine elektronische Einlage, f) Überarbeitung von Anhang C; g) Anhang D wurde gelöscht.