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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Internationale Norm umfasst das Lichtbogenbolzenschweißen von metallischen Werkstoffen unter ruhender und nicht ruhender Belastung. Sie legt die besonderen Anforderungen beim Bolzenschweißen in Bezug auf das schweißtechnische Fachwissen, die Qualitätsanforderungen, die Schweißanweisung, die Schweißverfahrensprüfung, die Bedienerprüfung und die Prüfung von Fertigungsschweißungen fest. Diese Internationale Norm ist anzuwenden, wenn der Nachweis des Herstellers zur Erzeugung von geschweißten Konstruktionen einer bestimmten Qualität verlangt wird. Diese Internationale Norm ist als umfassendes Bezugsdokument für Verträge erarbeitet worden. Die gestellten Anforderungen können vollständig oder teilweise, sofern sie für die betreffende Konstruktion nicht relevant sind, übernommen werden (siehe Anhang B). Für diese Norm ist das Gremium NA 092-00-16 AA "Bolzenschweißen (DVS AG V 2.2)" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 14555:2006-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 14555:2017-10 .
Gegenüber DIN EN ISO 14555:2006-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) für das Bolzenschweißen durch Profilbleche auf Baustellen wurde eine zusätzliche Möglichkeit der Herstellerqualifikation und der Arbeitsprüfung (Klangprobe) geschaffen; b) Zugversuche bei der Schweißverfahrensprüfung bei Schwarz-Weiß-Verbindungen werden nicht mehr gefordert; c) bei der Anzahl der Prüfstücke und der Art der Prüfung wird zwischen umfassenden und Standard-Qualitätsanforderungen differenziert; d) es wurden Regeln für die Biegeprüfung von Bolzen mit anderem als rundem Querschnitt aufgenommen; e) die Annahmekriterien für die Zugprüfung und den Makroschliff wurden präzisiert; f) beim Geltungsbereich der Schweißverfahrensprüfung wird die Schweißquerschnittsfläche statt des Durchmessers zugrunde gelegt; g) der Geltungsbereich der Bedienerprüfung wurde auf Geräte mit gleicher Art der Einstellung erweitert; h) eine Schweißverfahrensprüfung an Stahl der Werkstoffgruppe 8 oder 10 schließt jetzt Werkstoffgruppe 1 und 2 ein. Bisher galt dies nur für den Bolzenwerkstoff; i) die Tabellen A.5 und A.6 wurden überarbeitet.