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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Änderung konkretisiert in Verbindung mit der bestehenden Norm die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Änderung gilt für alle Maschinen (stationäre und mobile), für die ortsfeste Zugänge erforderlich sind. Diese Änderung gilt für Zugänge, die Teil einer Maschine sind. Diese Änderung kann auch für Zugänge angewendet werden, die Teil des Gebäudes sind (z.B. Arbeitsbühnen, Laufstege, Steigleitern) in dem die Maschine aufgestellt ist, wobei die Hauptfunktion dieses Gebäudeteils darin besteht, den Zugang zu der Maschine zu ermöglichen. ANMERKUNG Diese Änderung darf auch für Zugänge angewendet werden, die außerhalb des Anwendungsbereiches dieser Norm sind. In solchen Fällen sollten relevante nationale oder andere Vorschriften beachtet werden. Diese Änderung gilt ferner für Maschinenzugänge, die nicht ständig an der Maschine angebracht sind, sondern bei einigen Betriebsvorgängen entfernt oder zur Seite bewegt werden können (z.B. Auswechseln von Werkzeugen in einer großen Presse). Diese Änderung gilt nicht für Aufzüge, für fahrbare Hubarbeitsbühnen oder für andere Einrichtungen, die für die Personenbeförderung zwischen zwei Ebenen vorgesehen sind. Signifikante Gefährdungen werden in dieser Norm im Abschnitt 4 beschrieben. Diese Änderung enthält die Deutsche Fassung des vom Technischen Komitee ISO/TC 199 "Safety of machinery" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 114 "Sicherheit von Maschinen und Geräten" (Sekretariat: DIN, Deutschland) im Europäischen Komitee für Normung (CEN) erarbeiteten Änderung A1:2010 zur EN ISO 14122-1:2001. Gegenüber der DIN EN ISO 14122-1:2002-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: - Aktualisierung der Normativen Verweisungen und der Literaturhinweise; - Ergänzung einer Anmerkung bezüglich Abweichungen für Mobile Maschinen im Anwendungsbereich; - Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-48-11AA "Arbeitsbühnen und Zugänge - Sicherheit" im Fachbereich Grundnormen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Treppen, Treppenleitern und Geländer sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 14122-1:2016-10 .