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Norm [AKTUELL]

DIN EN ISO 14001:2015-11

Umweltmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 14001:2015); Deutsche und Englische Fassung EN ISO 14001:2015

Englischer Titel
Environmental management systems - Requirements with guidance for use (ISO 14001:2015); German and English version EN ISO 14001:2015
Ausgabedatum
2015-11
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
81

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Ausgabedatum
2015-11
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
81
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2330509
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Über dieses Produkt

Die deutschsprachige Fassung der Internationalen Norm ISO 14001 – DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung – ist ab sofort lieferbar.

Mehr als 300.000 Unternehmen und Organisationen weltweit sind nach ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ zertifiziert,  um Anforderungen an den Umweltschutz systematisch zu managen und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.

Umweltmanagement für Ihr Unternehmen. Nachhaltig erfolgreich. Seit 2 Jahrzehnten.

Seit fast zwei Jahrzehnten setzen Unternehmen und Organisationen die Internationale Norm ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ ein: Die Norm beschreibt die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem (UMS) und enthält Leitlinien für die Einführung eines UMS.

Revision 2015 – das hat sich geändert

Im Zuge der großen 2015er-Revision wurde die Norm nun umfassend aktualisiert:

  • Im Vergleich zur Vorgängerversion kommt dem Umweltmanagement innerhalb eines Unternehmens eine höhere Bedeutung zu.
  • Darüber hinaus wird die Rolle der Führungskräfte eines Unternehmens stärker betont,
  • ebenso wie pro-aktive Initiativen zum Schutz der Umwelt, zum Beispiel durch den Einsatz nachhaltiger Ressourcen und der Vermeidung von Klimarisiken.

Die revidierte Norm hebt zudem die Bedeutung effektiver Kommunikation hervor sowie die Betrachtung der Lebenszyklen eines Produktes, von der Entwicklung über die Produktion bis zur Wiederverwertung oder endgültigen Entsorgung.

Für alle Organisationen / Unternehmen anwendbar – branchenübergreifend

DIN EN ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“  ist auf alle Organisationen anwendbar, unabhängig von ihrer Größe, Art und Beschaffenheit. Sie gilt für jene Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen, welche die Organisation unter Berücksichtigung des Lebenswegs als entweder von ihr steuerbar oder beeinflussbar bestimmt.

Wichtig: Um Konformität mit dieser Internationalen Norm zu beanspruchen, müssen alle ihre Anforderungen in das Umweltmanagementsystem einer Organisation aufgenommen und ohne Ausnahme erfüllt sein.

Inhaltsverzeichnis
ICS
03.100.70, 13.020.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2330509
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 14001:2009-11 .

Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN ISO 14001 Berichtigung 1:2016-03 .

Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN EN ISO 14001/A1:2024-11

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 14001:2009-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde grundlegend überarbeitet; b) die Abschnittsreihenfolge wurde verändert, damit sie mit der in den ISO-Direktiven festgelegten ISO-Grundstruktur für Managementsystemnormen ("High Level Structure") übereinstimmt. Im Zuge dessen wurde auch der Anhang B zu Entsprechungen zwischen ISO 14001:2004 und ISO 9001:2008 entfernt, da zukünftig beide Normen der gleichen Struktur folgen; c) der in den ISO-Direktiven festgelegte einheitliche Basistext, die gemeinsamen Benennungen sowie die Basisdefinitionen für den Gebrauch in Managementsystemnormen wurden übernommen. Neu sind in diesem Zusammenhang vor allem die folgenden Punkte: 1) Begriffe wie "oberste Leitung", "Anforderung", "Risiko", "Kompetenz", "ausgliedern", "Prozess", "Konformität", "Wirksamkeit", "Messung" wurden unter Abschnitt 3 hinzugefügt. Weitere zusätzliche neue umweltmanagementspezifische Begriffe sind "Umweltzustand", "Risiken und Chancen", "Lebensweg", "Kennzahl" und "Umweltleistung". Der Begriff "Vorbeugungsmaßnahme" wurde gelöscht; 2) es wurde Abschnitt 4 zur Bestimmung des Kontextes der Organisation eingefügt, der die Bestimmung der interessierten Parteien und ihrer für das Umweltmanagementsystem relevanten Anforderungen umfasst; 3) es wurde Abschnitt 5 "Führung" und 5.1 "Führung und Verpflichtung" mit Anforderungen an die oberste Leitung eingefügt; 4) im Zusammenhang mit Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation wird der "spezielle Beauftragte des Managements" für das Umweltmanagementsystem nicht mehr explizit gefordert; 5) es wurde unter Abschnitt 6 "Planung" der "risikobasierte Ansatz" hervorgehoben (siehe vor allem 6.1); 6.1.4 "Planung von Maßnahmen" wurde aufgenommen; 6) "dokumentierte Information" wurde als neuer Sammelbegriff der bisher bekannten "Dokumente" und "Aufzeichnungen" eingeführt; 7) es wurde ein Abschnitt 10 "Verbesserung" mit den neuen Unterabschnitten 10.1 "Allgemeines" und 10.3 "Fortlaufende Verbesserung" hinzugefügt. d) es werden keine Verfahren ("festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit oder einen Prozess auszuführen") mehr zur Erfüllung der Anforderungen der Internationalen Norm gefordert, sondern zum Großteil Prozesse ("Sätze zusammenhängender und sich gegenseitig beeinflussender Tätigkeiten, die Eingaben in Ergebnisse umwandeln"), wobei die Verfahren nicht eins zu eins durch Prozessanforderungen ersetzt wurden; e) die Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen wurde hervorgehoben, die durch Kennzahlen gemessen und geprüft wird; f) die Berücksichtigung des Lebenswegs bei Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation wird hervorgehoben, ausgelagerte Prozesse werden behandelt. g) es wurden unter 7.4 Anforderungen für die interne und externe Kommunikation in drei Unterabschnitte 7.4.1 "Allgemeines", 7.4.2 "Interne Kommunikation", 7.4.3 "Externe Kommunikation" aufgeteilt; h) der Anhang A wurde an die Struktur und die in den Abschnitten 4 bis 10 enthaltenen Anforderungen angepasst. i) der Begriff "bindende Verpflichtungen" ersetzt mit gleicher Bedeutung den Ausdruck "rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen, gegenüber denen sich die Organisation verpflichtet hat". Die Bedeutung bleibt gleich.

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