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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm beschreibt die Anordnung von Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, druckempfindliche Schutzeinrichtungen, Zweihandschaltungen und verriegelte trennende Schutzeinrichtungen ohne Zuhaltung im Hinblick auf die in der Praxis bewährten Annäherungsgeschwindigkeiten von Personen und Körperteilen. Es wird eine Vorgehensweise beschrieben, die es erlaubt, Sicherheitsabstände zwischen dem Schutzfeld spezieller Sensor- oder Betätigungseinrichtungen zu einem Gefahrenbereich zu bestimmen. Diese Norm ersetzt DIN EN 999, wobei die neuen Berechnungsmethoden zur Bestimmung des Mindestabstandes bei Übergreifen und Umgehen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen sowie bei indirektem Zugang zur Gefahrenstelle hinter der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung in Abschnitt 6 und der neue Abschnitt 9 "Verriegelte trennende Schutzeinrichtungen ohne Zuhaltung" hervorzuheben sind. Des weiteren beinhaltet die Norm neben neuen und überarbeiteten praktischen Ausführungsbeispielen vier neue informative Anhänge. Die Norm behandelt insbesondere Aspekte der Sicherheit und des Arbeitsschutzes. Als Sicherheitsfachgrundnorm (Typ B-Norm) richtet sich die Norm vor allem an Konstrukteure von Maschinen, Geräten und Anlagen und an Verfasser von Maschinensicherheitsnormen (Typ C-Normen). Für diese Norm ist das Gremium NA 095-01-04 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NASG/NAM/DKE: Schutzeinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen und Verriegelungen" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 999:2008-10 .
Gegenüber DIN EN 999:2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe "indirekte Annäherung" (3.1.5), "Umgehen des Schutzfeldes" (3.1.6), "Beendigung der gefahrbringenden Maschinenfunktion" (3.1.7), "Schutzfeld" (3.1.8), "Mindestabstand" (3.1.9) und "Eindringabstand" (3.1.10) aufgenommen; b) Abschnitt 3.2 "Symbole und Abkürzungen" ergänzt; c) Berechnungsmethoden zur Bestimmung des Mindestabstandes bei Übergreifen und Umgehen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen sowie bei indirektem Zugang zur Gefahrenstelle hinter der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung in Abschnitt 6 ergänzt; d) Abschnitt 9 "Verriegelte trennende Schutzeinrichtungen ohne Zuhaltung" ergänzt; e) Abschnitt "Mehrere Einzelstrahlen" in einen neuen informativen Anhang E "Anzahl der Strahlen und ihre Höhe über der Bezugsebene" aufgenommen; f) Ausführungsbeispiele im informativen Anhang A überarbeitet und erweitert; g) informativen Anhang B "Beendigung von gefahrbringenden Maschinenfunktionen" überarbeitet und ergänzt; h) informative Anhänge C "Beispiel für die Berücksichtigung indirekter Annäherungen" und D "Messung und Berechnung des Nachlaufs des gesamten Systems" neu aufgenommen; i) Norm redaktionell überarbeitet.