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Dieses Dokument legt die Kenngrößen fest, die mit dem dynamisch-thermischen Verhalten von kompletten Bauteilen in Beziehung stehen, und gibt Verfahren für ihre Berechnung an. Es legt weiterhin fest, welche Informationen über die Baustoffe für die Anwendung des Bauteils erforderlich sind. Da die Kenngrößen von der Art abhängen, wie Baustoffe kombiniert werden, um Bauteile zu bilden, gilt dieses Dokument nicht für Baustoffe oder unfertige Bauteile. Die in diesem Dokument angegebenen Festlegungen gelten für jedes Bauteil. Ein vereinfachtes Berechnungsverfahren wird für ebene Bauteile, die aus ebenen Schichten weitgehend homogener Baustoffe zusammengesetzt sind, angegeben. Anhang C enthält vereinfachte Verfahren zur Abschätzung der Wärmekapazitäten für einige Sonderfälle. Diese Verfahren eignen sich zur Bestimmung der dynamisch-thermischen Kenngrößen, die für die Abschätzung des Energiebedarfs benötigt werden. Diese Näherungswerte genügen jedoch nicht für eine Produktcharakterisierung.
In Deutschland wird die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Wesentlichen durch das nationale Energieeinsparrecht umgesetzt. Das nationale Energieeinsparrecht nimmt datierte nationale und Europäische Normen und nationale Vornormen in Bezug, die für die Umsetzung in Deutschland festgelegt wurden.
Die Anwendung im Zusammenhang mit dem Energieeinsparrecht für Gebäude ist in Deutschland durch die dortigen Festlegungen definiert.
Die Regelungen des deutschen Energieeinsparrechts sind mit dem Normenpaket des EPBD-Mandats M/480 und den dort in Bezug genommenen Internationalen und Europäischen Normen systematisch nicht vollständig und identisch abbildbar. Bei Anwendung der Normen des Mandates ist weder bei der Vorgehensweise, noch beim Ergebnis, noch bei der Bewertung des Ergebnisses die Identität mit dem deutschen Energieeinsparrecht erreichbar.
Derzeit ist das Normenpaket des EPBD-Mandats M/480, auch unter Berücksichtigung der Verweisungen auf nationale Regelungen in den jeweiligen nationalen Anhängen NA, in Deutschland nicht für die Zwecke des Energieeinsparrechts anwendbar.
Im Gegensatz dazu werden die DIN-EN-ISO-Ausgaben der ISO-Berechnungsnormen ISO 6946, ISO 10211, ISO 13370, ISO 13786, ISO 13789 im Energieeinsparrecht seit etlichen Jahren unmittelbar oder mittelbar in Bezug genommen. Die wichtigsten dabei für die Anwendung in Deutschland geltenden Festlegungen und Auswahlen sind in den jeweiligen nationalen Anhängen dieser Normen zusammengefasst. Im nationalen Energieeinsparrecht sowie in den Landesbauordnungen und in weiteren öffentlich-rechtlich verbindlichen Dokumenten können weitere oder davon abweichende Festlegungen gemacht sein, die - für den Fall eines Widerspruchs - die Festlegungen der betreffenden Norm beziehungsweise des betreffenden nationalen Anhangs überschreiben.
Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-56-91 AA "Wärmetransport (SpA zu CEN/TC 89 (teilweise), CEN/TC 89/WG 12 (teilweise), ISO/TC 163 (teilweise), ISO/TC 163/SC 2/WG 9 (ohne transparente Bauteile))" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 13786:2008-04 .
Gegenüber DIN EN ISO 13786:2008-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; b) die Norm wurde den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.