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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument enthält Verfahren, mit denen die Risiken für die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung und die Kontinuität der Versorgung analysiert werden können, wenn Telegesundheitsdienste zur Unterstützung von Tätigkeiten im Gesundheitswesen eingesetzt werden. Unter Verwendung von Risikomanagementprozessen werden Qualitätsziele und Verfahren abgeleitet, die Leitlinien für den Betrieb von Telegesundheitsdiensten bieten. Diese umfassen unter anderem die folgenden Bereiche: - Management von Qualitätsprozessen im Bereich der Telemedizin durch die Organisation des Gesundheitswesens; - strategisches und operatives Prozessmanagement in Bezug auf Vorschriften, Wissensmanagement (Best Practice) und Leitlinien; - Prozesse im Bereich des Gesundheitswesens, die sich auf Menschen beziehen, wie zum Beispiel Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsversorgung, Planung und Zuständigkeiten; - Management finanzieller Ressourcen zur Unterstützung von Telegesundheitsdiensten; - Management des Informationsmanagements und der Sicherheit, die bei Telegesundheitsdiensten zum Einsatz kommen; - Prozesse im Zusammenhang mit der Planung und Bereitstellung von Humanressourcen, Infrastruktur, Einrichtungen und technologischen Ressourcen zur Nutzung durch Telegesundheitsdienste. Organisationen können die in den Abschnitten 5 und 6 beschriebenen Qualitäts- und Risikomanagementprozesse anwenden, um Qualitätsziele und -verfahren zu entwickeln, die für die von ihnen erbrachten Telegesundheitsdienste geeignet sind. Dieses Dokument enthält keine Leitlinien für die Herstellung, den Zusammenbau, die Konfiguration, die Interoperabilität oder das Management von Geräten, Produkten oder technischen Systemen. Anhang A enthält Verfahren für die Implementierung von Telegesundheitsdiensten durch eine große Organisation. Anhang B enthält Anwendungsfälle für die Anwendung der Qualitätsplanungsleitlinien in verschiedenen Arten von realen Telegesundheitsdiensten. Für diese Norm ist das Gremium NA 063-07-02 AA "Interoperabilität" bei DIN zuständig.