Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
DIN EN ISO 13088 legt die Mindestanforderungen an die Füllbedingungen und die Inspektion vor dem Füllen von Flaschenbündeln für Acetylen fest. Sie gilt sowohl für Bündel, die gefüllt werden, während die Flaschen im Bündel verbaut sind, als auch für Bündel, deren Flaschen einzeln gefüllt werden und nach dem Füllen zu einem Bündel zusammengebaut werden. Sie gilt nicht für Bündel, die lösemittelfreie Acetylenflaschen enthalten. DIN EN ISO 13088 gilt nicht für einzelne Acetylenflaschen, die nicht zum Einbau in ein Bündel vorgesehen sind (siehe DIN EN ISO 11372).
Diese Norm ersetzt DIN EN 12755:2000-02 und wurde als Ersatz für diese zur Aufnahme ins Gefahrgutregelwerk (ADR/RID) vorgeschlagen. Für diese Norm ist das Gremium NA 016-00-03 AA "Druckgasflaschen und Ausrüstung; Spiegelausschuss zu CEN/TC 23 und ISO/TC 58" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12755:2000-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 13088:2020-12 .
Gegenüber DIN EN 12755:2000-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich erfasst keine Bündel für lösemittelfreie Acetylenflaschen mehr; b) die Norm wurde so strukturiert, dass eine einfacher nachvollziehbare Unterscheidung zwischen der erstmaligen Festlegung der Füllbedingungen (Acetylengehalt, Lösemittelgehalt und maximale Anzahl der aufeinanderfolgenden Füllungen, siehe 4.2) und der Inspektion von Acetylenflaschenbündeln beim Füllen (siehe Abschnitt 6) gegeben ist; c) der vormalige Anhang A zum Füllen von Acetylenflaschenbündeln, die nicht den europäischen Normen entsprechen, wurde gestrichen; d) der vormalige Anhang B (Anhang A im vorliegenden Dokument) mit der Beschreibung des Verfahrens zur Festlegung der Füllbedingungen von Acetylenflaschenbündeln wurde hinsichtlich einer besseren Verständlichkeit überabeitet; e) Anhang B zur Bestimmung des Lösemittelgehaltes im Bündel während der Inspektion beim Füllen wurde um die Gleichungen für die Bes; f) die Norm wurde redaktionell überarbeitet und an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.