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Norm [NEU]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument enthält Sicherheitsanforderungen an die Konstruktion und den Bau von neuen Maschinen, die in Anlagen in der Druckvorstufe, in Druckmaschinensystemen, Buchbinderei- und Weiterverarbeitungssystemen, Papierverarbeitungssystemen, Wellpappenherstellungssystemen verwendet werden und von eigenständigen Stanztiegeln. Es gilt für eigenständige Maschinen und für mit anderen Maschinen kombinierte Ausrüstungen, einschließlich der Zusatzeinrichtungen, bei denen alle Maschinenaktoren (zum Beispiel Antriebe) der Ausrüstung durch dieselbe Steuerung geregelt werden. Die in diesem Dokument aufgeführten Anforderungen gelten für die von ISO 12643 (alle Teile) erfassten Ausrüstung, sofern nicht anders angegeben. Es ist vorgesehen, dieses Dokument in Verbindung mit einem anderen einschlägigen Teil von ISO 12643 anzuwenden, der weitere Anforderungen enthält, die für eine bestimmte Ausrüstungsart spezifisch sind. Dieses Dokument behandelt die als signifikant eingestuften Gefährdungen, die für die Ausrüstungen und Systeme folgender Bereiche spezifisch sind: - mechanische Gefährdungen; - elektrische Gefährdungen; - Gefährdungen durch Ausrutschen, Stolpern und Stürzen; - ergonomische Gefährdungen; - Gefährdungen durch Lärm; - Gefährdungen durch UV- und Laserstrahlen; - Gefährdungen durch Feuer und Explosion; - thermische Gefährdungen; - Gefährdungen durch die zu verarbeitenden Substanzen und Materialien; - Gefährdungen durch Ausfall und Fehlfunktion der Steuerung; - Gefährdungen durch andere Arten von Emissionen (zum Beispiel Ozon, Farbnebel, flüchtige organische Verbindungen (VOC) und so weiter). Dieses Dokument gilt nicht für: - Ausrüstungen, die vor dem Veröffentlichungsdatum hergestellt wurden; - gewöhnliche Bürogeräte für den Digitaldruck und die Papierverarbeitung, wie Digitaldrucker, Kopierer, Sortierer, Binde- und Heftgeräte, die für den Einsatz außerhalb der Druck- und Papierindustrie bestimmt sind; - Rollenschneidemaschinen und Querschneider in der Druckweiterverarbeitung (Querschneider mit Abrollung); - Zusammentragmaschinen für den Bürobereich, die mit Reib-(Friktions-)Anlegern ausgerüstet sind; - Postbearbeitungsmaschinen; - Maschinen für das Füllen von Verpackungen (zum Beispiel Maschinen zum Formen, Füllen und Verschließen der Verpackung); - Textildruckmaschinen. Die in diesem Dokument festgelegten Sicherheitsgrundsätze können auch für die Konstruktion von Ausrüstungen aus anderen Technikbereichen anwendbar sein, die nicht in ISO 12643 (alle Teile) festgelegt sind. Gegenüber DIN EN 1010-1:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 5.3.2 wurden die Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen (feststehende trennende Schutzeinrichtungen mit Scharnieren, Aufnahme von Beispielen für Befestigungseinrichtungen, zum Beispiel Drehspannverschlüsse, Anpassung an ISO 14120:2015) überarbeitet; b) in 5.3.5 wurden Anforderungen an Verriegelungen an beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen ergänzt; c) in 5.3.6 wurden die Anforderungen an den Tippbetrieb überarbeitet (Signalfreigabe zum Starten im Tippbetrieb kann durch einen einzigen Kontakt erfolgen, wenn die Weiterverarbeitung der Signale nach ISO 13849-1:2023, PL-d, erfolgt); d) in 5.3.8 wurden die Anforderungen an Rollenabwickel-, Rollenaufwickeleinrichtungen und Rollentransporteinrichtungen überarbeitet (Überwachung der Spannkonen, Überwachung der Umfangsgeschwindigkeit in Bezug auf Überdrehen, Bereichsabsicherung auch bei manueller Rollenzuführung bei automatischem Rollenwechselvorgang, Schutzvorrichtungen an Aufwickelvorrichtungen mit manuellem oder automatischem Rollenwechsel); e) in 5.3.10 wurden die Anforderungen an Stapelträgerbewegungen an Anlegern und Auslegern überarbeitet, bei Hubhöhen größer 1 800 mm und automatischer Hubbewegung des Stapelträgers sind Bereichssicherungen gefordert; f) in 5.4.2 wurden die Anforderungen an den Explosionsschutz überarbeitet und die Anforderungen an den Brandschutz ergänzt; g) in 5.4.4.2.5 wurden Anforderungen an klappbare Arbeitsbühnen ergänzt; h) in 5.4.4.2.6 wurden Anforderungen an verfahrbare handbediente Arbeitsbühnen ergänzt; i) in 5.4.8.2 wurden die Anforderungen bezüglich UV-Strahlung an die zitierte EN 12198-1:2000+A1:2008 angepasst: keine Unterscheidung mehr zwischen UVA und UVB/UVC, Bezugnahme auf effektive UV-Strahlung; j) ein neuer Unterabschnitt 5.4.10 über Rakel wurde hinzugefügt; k) in 5.4.16.1 wurden die Anforderungen an kraftbetriebene Bewegungen von beweglichen Bauteilen (zum Beispiel von trennenden Schutzeinrichtungen) präzisiert; l) in 5.4.16.3 wurden Anforderungen an Stapelwender und Rollenwender aufgenommen; m) in 5.7.2 wurde klargestellt, dass berührungsempfindliche Steuergeräte nicht zur Auslösung von Sicherheitsfunktionen geeignet sind; n) in 5.7.2.5.1 wurden Anforderungen an das Stillsetzen im Notfall (Not-Halt) überarbeitet; o) in 5.7.6 wurden die Anforderungen an BWS nach IEC 61496-1:2020 und IEC 61496-2:2020 angepasst; ebenso wurden die Höhen der Lichtstrahlen für eine 3-strahlige Lösung angepasst; p) in 5.8 wurden die Anforderungen an ortsfeste und tragbare Steuergeräte angepasst; q) in 5.10 wurden die Anforderungen an sicherheitsbezogene Steuerungen überarbeitet und eine Übersichtstabelle der im Dokument festgelegten Performance Levels wurde eingefügt; r) in 7.2 wurden Anforderungen an optionale Personenwarnleuchten aufgenommen; s) in 8.3.1 wurden die Anforderungen an die Betriebsanleitung überarbeitet; t) ein normativer Anhang A zu Bereichswarnleuchten wurde ergänzt; u) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in Anhang B verschoben; v) die Inhalte des bisherigen Anhang B (Akustische Anlaufwarneinrichtungen) wurden in den normativen Text verschoben (Abschnitt 7.2); w) die Lärmrichtwerte in Anhang D wurden aktualisiert und ergänzt; x) Der Anhang D zu den Inhalten der Betriebsanleitung wurde in den Anhang E verschoben; y) der bisherige Anhang A zur Zoneneinteilung (Bereichseinteilung bezüglich des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären) wurde in den Anhang F verschoben und überarbeitet; z) ein normativer Anhang G zum Zusammenhang zwischen der Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen und dem Einsatz von explosionsgeschützten Komponenten wurde hinzugefügt. Dieses Dokument (DIN EN ISO 12643-1:2024) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 130 "Graphic technology" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 198 "Druck- und Papiermaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-23-01 "Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen" im Fachbereich Druck- und Papiermaschinen des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Maschinenhersteller und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1010-1:2011-06 .
Gegenüber DIN EN 1010-1:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 5.3.2 wurden die Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen (feststehende trennende Schutzeinrichtungen mit Scharnieren, Aufnahme von Beispielen für Befestigungseinrichtungen, z.B. Drehspannverschlüsse, Anpassung an ISO 14120:2015) überarbeitet; b) in 5.3.5 wurden Anforderungen an Verriegelungen an beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen ergänzt; c) in 5.3.6 wurden die Anforderungen an den Tippbetrieb überarbeitet (Signalfreigabe zum Starten im Tippbetrieb kann durch einen einzigen Kontakt erfolgen, wenn die Weiterverarbeitung der Signale nach ISO 13849-1:2023, PL d, erfolgt); d) in 5.3.8 wurden die Anforderungen an Rollenabwickel-, Rollenaufwickeleinrichtungen und Rollentransporteinrichtungen überarbeitet (Überwachung der Spannkonen, Überwachung der Umfangsgeschwindigkeit in Bezug auf Überdrehen, Bereichsabsicherung auch bei manueller Rollenzuführung bei automatischem Rollenwechselvorgang, Schutzvorrichtungen an Aufwickelvorrichtungen mit manuellem oder automatischem Rollenwechsel); e) in 5.3.10 wurden die Anforderungen an Stapelträgerbewegungen an Anlegern und Auslegern überarbeitet, bei Hubhöhen größer 1800 mm und automatischer Hubbewegung des Stapelträgers sind Bereichssicherungen gefordert; f) in 5.4.2 wurden die Anforderungen an den Explosionsschutz überarbeitet und die Anforderungen an den Brandschutz ergänzt; g) in 5.4.4.2.5 wurden Anforderungen an klappbare Arbeitsbühnen ergänzt; h) in 5.4.4.2.6 wurden Anforderungen an verfahrbare handbediente Arbeitsbühnen ergänzt; i) in 5.4.8.2 wurden die Anforderungen bezüglich UV-Strahlung an die zitierte EN 12198-1:2000+A1:2008 angepasst: keine Unterscheidung mehr zwischen UVA und UVB/UVC, Bezugnahme auf effektive UV-Strahlung; j) ein neuer Unterabschnitt 5.4.10 über Rakel wurde hinzugefügt; k) in 5.4.16.1 wurden die Anforderungen an kraftbetriebene Bewegungen von beweglichen Bauteilen (z.B. von trennenden Schutzeinrichtungen) präzisiert; l) in 5.4.16.3 wurden Anforderungen an Stapelwender und Rollenwender aufgenommen; m) in 5.7.2 wurde klargestellt, dass berührungsempfindliche Steuergeräte nicht zur Auslösung von Sicherheitsfunktionen geeignet sind; n) in 5.7.2.5.1 wurden Anforderungen an das Stillsetzen im Notfall (Not-Halt) überarbeitet; o) in 5.7.6 wurden die Anforderungen an BWS nach IEC 61496-1:2020 und IEC 61496-2:2020 angepasst; ebenso wurden die Höhen der Lichtstrahlen für eine 3-strahlige Lösung angepasst; p) in 5.8 wurden die Anforderungen an ortsfeste und tragbare Steuergeräte angepasst; q) in 5.10 wurden die Anforderungen an sicherheitsbezogene Steuerungen überarbeitet und eine Übersichtstabelle der im Dokument festgelegten Performance Levels wurde eingefügt; r) in 7.2 wurden Anforderungen an optionale Personenwarnleuchten aufgenommen; s) in 8.3.1 wurden die Anforderungen an die Betriebsanleitung überarbeitet; t) ein normativer Anhang A zu Bereichswarnleuchten wurde ergänzt; u) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in Anhang B verschoben; v) die Inhalte des bisherigen Anhang B (Akustische Anlaufwarneinrichtungen) wurden in den normativen Text verschoben (Abschnitt 7.2); w) die Lärmrichtwerte in Anhang D wurden aktualisiert und ergänzt; x) der Anhang D zu den Inhalten der Betriebsanleitung wurde in den Anhang E verschoben; y) der bisherige Anhang A zur Zoneneinteilung (Bereichseinteilung bezüglich des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären) wurde in den Anhang F verschoben und überarbeitet; z) ein normativer Anhang G zum Zusammenhang zwischen der Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen und dem Einsatz von explosionsgeschützten Komponenten wurde hinzugefügt.
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