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Norm [AKTUELL]
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In dieser Norm sind die Anforderungen an eine maschinenspezifische Geräuschmessnorm festgelegt. Sie gilt in erster Linie für stationäre Maschinen und Geräte einschließlich handgehaltener Maschinen. Es werden unter anderem Klassifizierungen der Genauigkeitsklassen von Messverfahren erläutert, Hinweise zur Auswahl geeigneter Grundnormen mit den Rahmenmessverfahren gegeben und Anforderungen an den Inhalt einer Geräuschmessnorm festgelegt. In Anhängen sind die Internationalen Grundnormen aufgeführt, die bei der Erstellung von Geräuschmessnormen zu berücksichtigen sind, der typische Aufbau einer Geräuschmessnorm angegeben sowie die Geräuschemissionskenngrößen beschrieben.
Der Zweck dieser Norm besteht darin, technische Normungsgremien, die für bestimmte Maschinen oder Gerätearten zuständig sind, bei der Erstellung von Geräuschmessnormen zu unterstützen und sicherzustellen, dass diese Normen
Der Zweck einer Geräuschmessnorm besteht darin, für die Geräuschemission von Maschinen derselben Art vergleichbare Messergebnisse zu erhalten und somit dem Verbraucher Vergleiche zu ermöglichen sowie Geräuschemissionsangaben nachzuprüfen. Die nach einer Geräuschmessnorm ermittelten Größen sind auch für Geräuschangaben in privaten Verträgen, zur Planung und für Geräuschminderungszwecke geeignet.
Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde die Anpassung des Anhangs Z zur Bezugnahme auf die bisherige Richtlinie 98/37/EG und die neue Richtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die technischen Inhalte der Vorgängernorm von 1997 wurden nicht geändert.
Die zugrunde liegende Internationale Norm war von der ISO/TC 43/SC 1/WG 28 "Grundnormen zur Geräuschemission von Maschinen" unter deutscher Mitarbeit des Arbeitsausschusses NA 001-01-04 AA "Geräuschemission von Maschinen und Anlagen; Messung, Minderung, Datensammlung" erstellt worden. Auf europäischer Ebene ist das CEN/TC 211 "Akustik" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 12001:1997-07 .
Gegenüber DIN EN ISO 12001:1997-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Normativen Verweisungen und Literaturhinweise an die entsprechenden aktuell gültigen Normnummern; b) redaktionelle Überarbeitung nach aktuellen Gestaltungs- bzw. Rechtschreibregeln; c) Streichung des Anhangs ZA, der den Zusammenhang der Norm mit wesentlichen Anforderungen oder anderen Festlegungen von EG- Richtlinien herstellt; d) Streichung des Anhangs ZB, der Normative Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikationen enthält.