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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gibt sicherheitstechnische Anforderungen und Maßnahmen zur Feststellung deren Übereinstimmung für die Gestaltung und Konstruktion von tragbaren, Hand gehaltenen Hochentastern mit integriertem Verbrennungsmotor als Antrieb, einschließlich verlängerbarer und teleskopierbarer Maschinen, an. Diese Maschinen verwenden eine Antriebswelle zur Übertragung der Energie auf die Schneidgarnitur, die aus einer Sägekette und Führungsschiene, einem sich hin und her bewegenden Sägeblatt oder einem Kreissägeblatt mit einem Außendurchmesser von höchstens 205 mm besteht. Verfahren für die Beseitigung oder Verringerung von Gefährdungen werden festgelegt, die durch den Einsatz der Maschinen entstehen, sowie die Art der Informationen für sichere Arbeitsweisen, die vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Mit der Neufassung wurde der Anwendungsbereich erweitert, um verlängerbare und teleskopierbare Geräte einzuschließen. Zudem wurde ein neuer Abschnitt 4.2 "Schutz vor motorbetriebenen Bauteilen" aufgenommen. Auch wurden Anforderungen an die Tragegurte neu gefasst und geändert sowie solche zur Sicherung des Kreissägeblatts festgelegt. Ebenso wurden Anforderungen zur Prüfung der Funktionalität der Gashebelsperre sowie ein Prüfverfahren für das Kraftstofftank-Belüftungssystem aufgenommen. Neu sind auch Anforderungen an die Festigkeit und Zugänglichkeit von Kraftstoffleitungen und an die Festigkeit des Kraftstofftanks. Im Hinblick auf die Benutzerinformation wurden die Anforderungen an die Betriebsanleitung überarbeitet und die Anforderungen an Kennzeichnung und Warnhinweise neu geordnet. Für diese Norm ist das Gremium NA 020-00-12 AA "Tragbare Forstmaschinen" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11680-1:2012-04 .
Gegenüber DIN EN ISO 11680-1:2012-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde erweitert, um verlängerbare und teleskopierbare Geräte einzuschließen; b) das Bild 1 wurde geändert, um die verschiedenen Hochentastertypen darzustellen; c) neue Begriffe wurden aufgenommen; d) ein neuer Abschnitt 4.2 "Schutz vor Kontakt mit motorbetriebenen Bauteilen" wurde aufgenommen; e) die Anforderungen an die Tragegurte wurden neu gefasst und geändert, siehe 4.4; f) die Anforderungen zur Sicherung des Kreissägeblatts wurden festgelegt, siehe 4.5.2; g) der Abstand zur Schneidgarnitur wurde klarer definiert, siehe 4.7; h) die Anforderung zur Prüfung der Funktionalität der Gashebelsperre wurde aufgenommen; i) ein Prüfverfahren für das Belüftungssystem des Kraftstofftanks wurde aufgenommen, siehe 4.12; j) die Anforderungen zum Schutz vor heißen Oberflächen wurden neu gefasst und geändert, siehe 4.14; k) Anforderungen an die Festigkeit und Zugänglichkeit von Kraftstoffleitungen wurden aufgenommen, siehe 4.19; l) Anforderungen an die Festigkeit des Kraftstofftanks wurden aufgenommen, siehe 4.20; m) die Anforderungen an die Betriebsanleitung wurden überarbeitet, siehe 5.1; n) die Anforderungen an Kennzeichnung und Warnhinweise wurden neu geordnet, siehe 5.2; o) der Anhang ZA wurde vollständig überarbeitet.