Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm DIN EN ISO 11553-1 beschreibt Gefährdungen durch Laserstrahlung, die in Laserbearbeitungsmaschinen nach 3.7 auftreten. Sie legt auch die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Gefährdungen durch Laserstrahlung sowie die Informationen fest, die von den Herstellern solcher Anlagen mitgeliefert werden müssen (zusätzlich zu den nach IEC 60825 vorgeschriebenen). Anforderungen durch Lärm als Gefährdung bei der Laserbearbeitung sind in ISO 11553-3:2013 enthalten. Dieses Dokument ist anwendbar auf Maschinen, die Laserstrahlung für die Bearbeitung von Materialien verwenden. Es ist nicht anwendbar auf Laserprodukte oder Einrichtungen, die solche Produkte beinhalten, die alleinig und ausdrücklich für die folgenden Anwendungen hergestellt werden: — Photolithographie; — Stereolithographie; — Holographie; — Medizinische Anwendungen (nach IEC 60601-2-22); — Datenspeicherung. Diese Norm ist eine Überarbeitung der DIN EN ISO 11553-1:2009. Dabei wurde das Dokument neu strukturiert und überarbeitet mit dem Ziel der Harmonisierung mit der Maschinenrichtlinie. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-01-18 AA "Laser und elektro-optische Systeme" Arbeitskreis "Systeme, Schnittstellen und Sicherheit" im DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11553-1:2009-03 .
Gegenüber DIN EN ISO 11553-1:2009-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Begriffe "Strahlführungssystem", "Komponenten im Strahlengang", "strahlformende Komponenten", "strahlschaltende Komponenten" und "faseroptisches Kabel" wurden hinzugefügt; b) das Dokument wurde neu strukturiert; c) der Titel wurde angepasst; d) andere Gefährdungen als Gefährdungen durch Laserstrahlung werden in diesem Dokument nicht berücksichtigt, sind jedoch in Anhang A beschrieben; e) Betriebsarten (automatischer Betrieb, Einrichtbetrieb, manuelles Eingreifen, Wartungsbetrieb) und der Betriebsartenwahlschalter wurden hinzugefügt; f) Abschnitt 5 wurde geteilt in Anforderungen bezüglich verschiedener Bereiche und die unterschiedlichen Betriebsarten; g) in Abschnitt 6 wurden die Überprüfungsverfahren genauer beschrieben; h) Anhang B wurde entfernt; i) das Dokument wurde technisch überarbeitet; j) der Anhang ZA wurde angepasst.