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Norm [AKTUELL]
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In beiden Teilen von DIN EN ISO 11546 werden Verfahren für die Bestimmung der Schalldämmung (Einfügungsdämm-Maß) kleiner Schallschutzkapseln für Maschinen beschrieben. Sie gelten nur für vollständige Schallschutzkapseln und nicht für die einzelnen Wände, aus denen sie hergestellt wurden. In Teil 1 sind Messungen unter Laborbedingungen zum Zweck der Kennzeichnung festgelegt, in Teil 2 Messungen unter Einsatzbedingungen zum Zweck der Abnahme und Nachprüfung. Die beschriebenen Messverfahren beruhen auf den Grundnormen der Reihen DIN EN ISO 3740, DIN EN ISO 9614 und DIN EN ISO 11200. In Abhängigkeit vom gewählten Verfahren wird die Schalldämmung der Schallschutzkapsel (Einfügungsdämm-Maß) als Schallleistungs- oder Schalldruckpegelminderung bestimmt. Es werden Verfahren beschrieben, bei denen die Kapsel die tatsächliche Schallquelle (Maschine) umschließt. Wo diese Verfahren nicht anwendbar sind, kann alternativ eine Ersatzschallquelle oder ein Reziprozitätsverfahren (nur in Teil 1) angewendet werden. Dabei sind jedoch die erhaltenen Messdaten nicht notwendigerweise mit den Daten vergleichbar, die mit der tatsächlichen Schallquelle erhalten werden. Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde die Anpassung der Anhänge Z zur Bezugnahme auf die bisherige Richtlinie 98/37/EG und die neue Richtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die technischen Inhalte der Vorgängernormen von 1996 wurden nicht geändert. Die zugrundeliegenden Internationalen Normen waren von der ISO/TC 43/SC 1/WG 36 "Verfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften von Schallschutzeinrichtungen" unter deutscher Mitarbeit des Arbeitsausschusses NA 001-02-02 AA "Schallschutzeinrichtungen (Schalldämpfer, Kapseln, elastische Lagerung)" erstellt worden. Auf europäischer Ebene ist das CEN/TC 211 "Akustik" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11546-1:1996-06 .
Gegenüber DIN EN ISO 11546-1:1996-06 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Änderung und Ergänzung der Anhänge ZA und ZB, die den Bezug zur bisherigen Maschinenrichtlinie (98/37/EG) und zur neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) herstellen.