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Norm [AKTUELL]
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Die Normenreihe ISO 11348 legt drei Verfahren zur Bestimmung der Hemmung der Lichtemission des marinen Bakteriums (Vibrio fischeri) (NRRL B-11177) fest.
In der Normenreihe ISO 11348 existieren folgenden Teile unter dem Haupttitel "Water quality - Determination of the inhibitory effect of water samples on the light emission of Vibrio fischeri (Luminescent bacteria test)": - Part 1: Method using freshly prepared bacteria;
- Part 2: Method using liquid-dried bacteria;
- Part 3: Method using freeze-dried bacteria.
Die Verfahren gelten für:
Die Hemmung der Lichtemission von Vibrio fischeri wird in einem Batch-Test ermittelt. Hierzu werden definierte Volumina der Probe oder einer verdünnten Probe mit der Leuchtbakteriensuspension in einer Küvette vereinigt. Testkriterium ist die Abnahme der Lumineszenz, die nach einer Kontaktzeit von 15 Minuten oder 30 Minuten oder wahlweise nach fünf Minuten gemessen wird. Hierbei muss ein Korrekturfaktor (f)kt berücksichtigt werden, der ein Maß für die Leuchtintensitätsveränderungen im Kontrollansatz während der Kontaktzeit darstellt. Die Hemmwirkung der Wasserprobe kann anhand von Verdünnungsreihen als Glb ermittelt werden.
Die diesen Normen zugrunde liegenden Internationalen AMENDMENTs wurden in der ISO/TC 147/SC 5/WG 1 "Toxicity - Bacteria and biodegradability" erstellt und durch das CEN/TC 230 "Wasseranalytik" übernommen, dessen Sekretariate von DIN gehalten werden. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitskreis NA 119-01-03-05-01 AK "Biotest" im Arbeitsausschuss NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
Gegenüber den Ausgaben von 2009-05 der DIN-EN-ISO-Normen wurde in Abschnitt 11 das dritte Gültigkeitskriterium geändert, der Hinweis auf die EC20/EC50-Bestimmung entfällt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11348-3:2009-05 .
Gegenüber DIN EN ISO 11348-3:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 11 wird das dritte Gültigkeitskriterium modifiziert, der Hinweis auf die EC20-/EC50-Bestimmung wurde gestrichen und ein Hinweis auf die Fußnote c in Tabelle 1 eingefügt; b) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.