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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Reihe ISO 11348 legt drei Verfahren zur Bestimmung der Hemmung der Lichtemission des marinen Bakteriums (Vibrio fischeri) (NRRL B-11177) fest. Die Verfahren gelten für:
Die Hemmung der Lichtemission von Vibrio fischeri wird in einem Batch-Test ermittelt. Hierzu werden definierte Volumina der Probe oder einer verdünnten Probe mit der Leuchtbakteriensuspension in einer Küvette vereinigt. Testkriterium ist die Abnahme der Lumineszenz, die nach einer Kontaktzeit von 15 Minuten oder 30 Minuten oder wahlweise nach fünf Minuten gemessen wird. Hierbei muss ein Korrekturfaktor (f)((kursiv))kt berücksichtigt werden, der ein Maß für die Leuchtintensitätsveränderungen im Kontrollansatz während der Kontaktzeit darstellt. Die Hemmwirkung der Wasserprobe kann anhand von Verdünnungsreihen als LID oder als EC20- und/oder EC50-Wert ermittelt werden.
Die diesen Norm-Entwürfen zugrunde liegenden Internationalen Normen wurden in der ISO/TC 147/SC 5/WG 1 "Toxizitätstest mit Bakterien und biologische Abbaubarkeit" erstellt und durch das CEN/TC 230 "Wasseranalytik" übernommen, dessen Sekretariate vom DIN gehalten werden. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitskreis NA 119-01-03-05-01 AK "Biotest" im Arbeitsausschuss NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im NAW. Die Arbeiten wurden aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11348-1:1999-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 11348-1:2023-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 11348-1:1999-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich des Verfahrens wurde erweitert um - Meerwasser, - Eluate von Sedimenten (Süßwasser, Brackwasser und Meerwasser), - Einzelstoffe, in Wasser gelöst; b) weitere Hinweise zu Störungen wurden aufgenommen: - Ersatz der Konzentrationsangabe für hemmende, leicht abbaubare Nährstoffe nach Literaturhinweis [1], - Störungen durch extreme pH Werte, - Stimulation des Leuchtens durch Meerwasser als mögliche Störung bei der Untersuchung von meerwasserhaltigen Proben ist zu beachten; c) Reagenzien und Materialien - die Angabe der Bezugsquelle für Leuchtbakterien wurde aufgenommen, - die zu testenden 3,5 Dichlorphenol-Referenzsubstanz-Konzentration wurde geändert und der Reinheitsgrad festgeschrieben, - ein Hinweis auf Zulässigkeit der Verwendung von fertigen Referenzsubstanzlösungen wurde aufgenommen; d) Änderungen hinsichtlich der Vorbereitung des Verfahrens: - der zulässige Temperaturbereich während der Untersuchung wurde von ± 0,2 °C auf ± 0,3 °C erhöht, - Probenahme: die Lagerdauer tiefgekühlter Proben von 2 Wochen wurde auf 2 Monate ausgedehnt, - Probenvorbehandlung: Ermittlung des Sauerstoffgehalts aller Proben nach ISO 5814 und Belüftung bei Sauerstoffkonzentrationen weniger als 3 mg/l, - Herstellung der Vorkultur: Inkubationsdauer der Vorkultur wurde auf 3 Tage verkürzt, - Herstellung der Vorratssuspension: Korrektur des Aliqotierungsvolumens der Bakteriensuspension, statt 100 l 100 µl, - das Tiefgefrieren der Vorratssuspension vor Verwendung im Test ist obligatorisch und ihre potentielle Lagerdauer wurde ausgedehnt; e) Änderungen hinsichtlich der Durchführung des Verfahrens: - Festlegung auf Testung von 2 Parallelansätzen, - Korrektur der Herstellung der Testsuspension durch Einfügen eines Zwischenverdünnungsschrittes; f) weiteres Verfahren zur Berechnung der Konzentrations Wirkungsbeziehungen z. B. nach ISO/TS 20281 wurde aufgenommen; g) Änderungen hinsichtlich der Gültigkeitskriterien: die zulässigen Obergrenze für den (kursiv(f)Index(k)kursivIndex(t))-Wert wurde auf 1,3 gesenkt; h) im Anhang B wurden die Volumina der Test und Kontrollansätze verändert und die Probenvorbereitung graphisch dargestellt; i) Anhang D zur Untersuchung von Meerwasserproben wurde neu aufgenommen; j) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.