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Norm [AKTUELL]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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In Verbindung mit DIN EN ISO 11298-1 werden in dieser Norm die Anforderungen und Prüfverfahren für Close-Fit-Lining-Systeme festgelegt, die für die Renovierung von Wasserversorgungsnetzen für den Transport von Wasser für den menschlichen Gebrauch einschließlich Rohwasser-Entnahmeleitungen vorgesehen sind. Die Norm gilt sowohl für vorgefertigte Rohre und Formstücke als auch für das eingebaute Lining-System. Sie gilt für Rohre aus Polyethylen (PE), sowohl für unabhängige als auch für in Wechselwirkung stehende Druck-Liner-Rohre und die dazugehörigen Formstücke und Verbindungen für den Bau des Lining-Systems. Die vorbereitenden Arbeiten wurden von der Arbeitsgruppe ISO/TC 138/SC 8/WG 3 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Sanierung von erdverlegten Wasserversorgungsnetzen" durchgeführt. Für diese Norm ist der DIN-DVGW-Gemeinschaftsunterausschuss NA 119-07-05-01 UA "Leitungstechnologien" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11298-3:2011-07 .
Gegenüber DIN EN ISO 11298-3:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Schema zur Struktur der Systemnormen (Bild 1) überarbeitet; b) Anwendungsbereich (Abschnitt 1) präzisiert; c) normative Verweisungen (Abschnitt 2) aktualisiert; d) Begriffe (Abschnitt 3) sowie Symbole und Abkürzungen (Abschnitt 4) überarbeitet; e) Prüfdauer für das Zeitstandinnendruckverhalten bei 80 °C für Rohre im "M"-Zustand (Tabelle 2) ergänzt; f) Anforderungen an Stumpfschweißverbindungen (5.7) und die Kennzeichnung (5.8) von Rohren im "M"-Zustand modifiziert; g) Hinweis aufgenommen, dass in Ländern des Europäischen Binnenmarktes anstelle der im Dokument normativ in Bezug genommenen Teile von ISO 4427 die entsprechenden Teile von EN 12201 anzuwenden sind (5.9, 6.3 und 8.9); h) Anforderungen an die Kennzeichnung von Formstücken im "M"-Zustand (6.2) aufgenommen; i) Anforderungen an geometrische und mechanische Eigenschaften des Lining-Systems im "I"-Zustand (8.4 und 8.5) überarbeitet; j) Anforderungen an den Einbau (Abschnitt 9) überarbeitet.