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Dieser Teil von ISO 11268 legt ein Verfahren zur Bewertung der Lebensraumfunktion von Böden und zur Bestimmung der akuten Toxizität von Bodenverunreinigungen und Chemikalien gegenüber Eisenia fetida/Eisenia andrei bei Aufnahme über die Haut und durch die Nahrung fest. Das Verfahren ist anwendbar auf Böden und Bodenmaterialien von unbekannter Qualität, die zum Beispiel von verunreinigten, landwirtschaftlich beeinflussten oder anderen betroffenen Standorten stammen, oder bei denen es sich um veränderte Böden, Böden nach der Sanierung, oder um Abfallmaterialien handelt. Die Wirkungen von Substanzen werden in einem Standardboden, vorzugsweise in einer definierten Kunsterde bewertet. Bei verunreinigten Böden werden die Wirkungen auf das Überleben im zu prüfenden Boden und in einem Kontrollboden bestimmt. Entsprechend der Zielsetzung der Studie sollten die Kontrolle und das für die Herstellung der Verdünnungsreihen des verunreinigten Bodens verwendete Substrat entweder ein mit der zu prüfenden Bodenprobe vergleichbarer, nicht verunreinigter Boden (Referenzboden) oder ein Standardboden (zum Beispiel Kunsterde) sein. Dieses Dokument enthält Informationen, mit deren Hilfe dieses Verfahren zur Prüfung von Chemikalien sowohl unter gemäßigten als auch tropischen Bedingungen angewendet werden kann. Das Verfahren ist nicht auf flüchtige Substanzen anwendbar, das heißt Substanzen, bei denen H (Henry Konstante) oder der Luft/Wasser-Verteilungskoeffizient größer als 1 ist, oder bei denen der Dampfdruck bei 25 °C 0,013 3 Pa überschreitet. Dieses Verfahren berücksichtigt nicht den möglichen Abbau der Substanz während der Prüfung. Für diese Norm ist das Gremium NA 119-01-02-04 UA "Biologische Verfahren" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN ISO 11268-2:2000-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 11268-2:2023-11 .
Gegenüber DIN ISO 11268-2:2000-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) als Prüforganismus Eisenia andrei aufgenommen; b) Borsäure als Referenzsubstanz aufgenommen; c) Abschnitt 10 "Statische Analyse" aufgenommen; d) Anhang A "Bestimmung der akuten Toxizität von Chemikalien auf Regenwürmer unter tropischen Bedingungen" aufgenommen; e) Anhänge D (Laborversuch zu sublethalen Wirkungen von Pflanzenschutzmitteln) und E (Bestimmung der Wirkung auf die Reproduktionsleistung von Regenwürmern) gestrichen; f) E.4 (Anhang F (alt)) "Ergebnisse von Prüfungen mit der als Referenzsubstanz eingesetzten Borsäure" ergänzt; g) die Norm redaktionell überarbeitet.