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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen zum Abschneiden und Quetschen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (sogenannte Vermutungswirkung). Dieser Teil der ISO 11148 gilt für handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen ohne Rotationsbewegung (im nachstehenden Text als "Maschinen zum Abschneiden und Quetschen" bezeichnet), zum Abschneiden von Drähten, Leitungen und so weiter und zum Crimpen, beispielsweise von Steckverbindern an Leitungsenden. Die Maschinen zum Abschneiden und Quetschen können durch Druckluft, über Hydraulikflüssigkeit oder Verbrennungsmotoren betrieben werden und sind dazu bestimmt, durch eine Bedienungsperson verwendet und von dieser ohne oder mit einer Halterung, zum Beispiel einer Ausgleichseinrichtung, mit einer oder beiden Händen gehalten zu werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Norm sind keine Maschinen zum Abschneiden oder Quetschen bekannt, die durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Sobald derartige Maschinen vorliegen, wird diese Norm entsprechend geändert. Zu den Maschinen, die in diesem Dokument behandelt werden, gehören: - Crimpzangen ohne Gegenlager; - Schneidmaschinen; - Seitenschneider; - Bündigschneider; - Crimpzangen. Anhang B enthält Beispiele für Maschinen zum Abschneiden und Quetschen. In diesem Dokument werden folgende Punkte nicht behandelt: - besondere Anforderungen an und Änderungen bezüglich Maschinen zum Abschneiden und Quetschen zum Zwecke des Spannens in einer Halterung; - "Doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste". In diesem Dokument werden alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse mit Ausnahme des Einsatzes von Maschinen zum Abschneiden und Quetschen in explosionsfähigen Atmosphären behandelt, wenn sie für den dafür vorgesehenen Verwendungszweck und unter für den Hersteller vorhersehbaren Missbrauchsbedingungen angewendet werden. EN 13463-1 enthält Anforderungen an nicht elektrisch betriebene Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären. Gegenüber DIN EN ISO 11148-2:2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an überarbeitete Normen wie DIN EN ISO 12100; b) Normenangaben von Kapitel zu normativen Verweisungen in die Literaturhinweise bewegt; c) Im Kapitel 6.4.2 zum Lärm Text zu Lärmemmissionswerten und Messunsicherheiten gestrichen; d) Im Kapitel 6.4.3 Schwingungen Forderung nach der Referenznummer des Testcodes in Übereinstimmung mit ISO 20643 angegeben; e) Verweisungen in Tabelle in Anhang A angepasst. Gegenüber DIN EN 792-2:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme der ISO-Norm; b) technische Anforderungen von ANSI B186.1 und Bezüge auf EN ISO 12100 wurden eingearbeitet; c) Vibrationsgesamtwerte sowie die Messunsicherheiten für Lärm und Vibration sind anzugeben; d) technische Anforderungen wurden größtenteils an die EN 60745 (beziehungsweise IEC 60745) angepasst; e) es müssen mehr und detailliertere Sicherheitsanweisungen in Bedienungsanleitungen genannt werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 792-2:2009-12 .
Gegenüber DIN EN 792-2:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme der ISO-Norm; b) technische Anforderungen von ANSI B186.1 und Bezüge auf EN ISO 12100 wurden eingearbeitet; c) Vibrationsgesamtwerte sowie der Messunsicherheiten für Lärm und Vibration sind anzugeben; d) technische Anforderungen wurden größtenteils an die EN 60745 (bzw. IEC 60745) angepasst; e) es müssen mehr und detailliertere Sicherheitsanweisungen in Bedienungsanleitungen genannt werden.