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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von ISO 11111 ist gemeinsam mit ISO 11111-1 anzuwenden. Er benennt signifikante Gefährdungen durch Spinnereivorbereitungs- und Spinnmaschinen und legt die entsprechenden signifikanten Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen fest. Dieser Teil von ISO 11111 gilt für alle Maschinen, Anlagen und zugehörige Einrichtungen, die für das Öffnen, Reinigen, Mischen, die Wollwäsche, das Ballenpressen, Kardieren und Krempeln, Spinnkabelschneiden und Spinnkabelreißen, die Spinnereivorbereitung nach dem Kardieren und Krempeln und für das Spinnen vorgesehen und in Abschnitt 5 spezifiziert sind, wobei der Anwendungsbereich von ISO 11111-1, soweit zutreffend, zu berücksichtigen ist. Dieser Teil von ISO 11111 wird ergänzt durch die Typ-C-Normen ISO 9902-1 und ISO 9902-2 in Bezug auf Geräuschmessverfahren und ISO 23771 in Bezug auf Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschemissionen von Textilmaschinen. Gegenüber der Ausgabe von 2009 wurden a) normative Verweisungen aktualisiert; b) im Anwendungsbereich Hinweis auf Typ-C-Normen ISO 9902-1 und ISO 9902-2 sowie ISO 23771 ergänzt; c) Absatz zu den besonderen Sicherheitsanforderungen bei automatischen Ballenabtragmaschinen (5.2.2) überarbeitet; d) Begriffe "NOT-AUS-Einrichtungen" durch "NOT-Halt-Geräte" ersetzt; e) informativer Anhang ZA den neuen Vorgaben angepasst. Für dieses Dokument ist national der NA 106-02-01 AA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss BG Textil/Textilnorm: Textilmaschinen - Sicherheitsanforderungen, Lärmminderung, Bildzeichen; SpA zu ISO/TC 72/SC 8/WG 1, ISO/TC 72/SC 8/WG 2, ISO/TC 72/SC 10, CEN/TC 214/WG 1 und CEN/TC 214/WG 4" im DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11111-2:2009-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 11111-2:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) im Anwendungsbereich Hinweis auf Typ-C-Normen ISO 9902-1 und ISO 9902-2 sowie ISO 23771 ergänzt; c) Absatz zu den besonderen Sicherheitsanforderungen bei automatischen Ballenabtragmaschinen (5.2.2) überarbeitet; d) Begriffe "NOT-AUS-Einrichtungen" durch "NOT-Halt-Geräte" ersetzt; e) informativer Anhang ZA den neuen Vorgaben angepasst.