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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von ISO 11111 legt Sicherheitsanforderungen für häufig an Textilmaschinen vorkommende gemeinsame Gefährdungen und für Gefährdungen durch bestimmte Maschinenelemente fest, die in ISO 11111-2 bis ISO 11111-7 benannt werden. Die Normenreihe wird durch die Typ-C-Normen ISO 9902 (alle Teile) in Bezug auf die Messung von Geräuschemissionen und ISO 23771 in Bezug auf Maßnahmen zur Reduzierung von Geräuschemissionen vervollständigt. Dieser Teil von ISO 11111 gilt für Maschinen, Anlagen und dazugehörige Einrichtungen, die in der Textilindustrie für bestimmte Prozesse verwendet werden. Gegenüber der Ausgabe von 2009 wurden a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Verweisungen auf Abschnitte der ISO 12100 überarbeitet; c) Abschnitt 6.18 zu den Wicklern vor dem Hintergrund überarbeitet, dass durch den Ersatz der EN 999 durch EN ISO 13855 die Berechnungsmethoden zur Bestimmung des Mindestabstandes bei Übergreifen und Umgehen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen sowie bei Zugang zur Gefahrenstelle hinter der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung ergänzt worden sind; d) Standard von dreistrahligen Lichtschranken in Höhe von 300 mm, 700 mm und 900 mm vorgesehen, um den Zugang zu Gefahrenbereichen zu verhindern, wenn aus mehreren Einzelstrahlen bestehende AOPD eingesetzt werden. Für dieses Dokument ist national der NA 106-02-01 AA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss BG Textil/Textilnorm: Textilmaschinen - Sicherheitsanforderungen, Lärmminderung, Bildzeichen; SpA zu ISO/TC 72/SC 8/WG 1, ISO/TC 72/SC 8/WG 2, ISO/TC 72/SC 10, CEN/TC 214/WG 1 und CEN/TC 214/WG 4" im DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11111-1 Berichtigung 1:2012-10 , DIN EN ISO 11111-1:2009-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 11111-1:2009-12 und DIN EN ISO 11111-1 Berichtigung 1:2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Verweisungen auf Abschnitte der ISO 12100 überarbeitet; c) Abschnitt 6.18 zu den Wicklern vor dem Hintergrund überarbeitet, dass durch den Ersatz der EN 999 durch EN ISO 13855 die Berechnungsmethoden zur Bestimmung des Mindestabstandes bei Übergreifen und Umgehen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen sowie bei Zugang zur Gefahrenstelle hinter der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung ergänzt worden sind; d) Standard von dreistrahligen Lichtschranken in Höhe von 300 mm, 700 mm und 900 mm vorgesehen, um den Zugang zu Gefahrenbereichen zu verhindern, wenn aus mehreren Einzelstrahlen bestehende AOPD eingesetzt werden.