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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt Begriffe für die Mikroverfahrenstechnik fest, die in Chemie, Pharmazie, Biotechnologie und Lebensmitteltechnik verwendet werden. Im Einzelnen werden allgemein in der chemischen Mikroverfahrenstechnik verwendete Benennungen mit ihren Definitionen dreisprachig niedergelegt sowie Begriffe zu Komponenten und Schnittstellen der chemischen Mikroverfahrenstechnik; die Begriffe dienen auch zur Abgrenzung der chemischen Mikroverfahrenstechnik gegenüber verwandten Technik- und Wissenschaftsgebieten. Die chemische Mikroverfahrenstechnik beschäftigt sich mit der Entwicklung, Fertigung und Anwendung miniaturisierter chemischer Apparate. Mikroreaktoren öffnen die Tür für eine klein dimensionierte, vor Ort und nach Bedarf erfolgende Produktion von schwierigen Substanzen zu geringeren Kosten und mit einem niedrigeren Risiko im Vergleich zu konventionellen Methoden. Noch stellen mikroverfahrenstechnische Anlagen Unikate dar, die jeweils für den einzelnen Herstellungsprozess entwickelt, konstruiert und gebaut werden. Die schnellere Verbreitung und Anwendung der Mikroverfahrenstechnik in der chemischen und pharmazeutischen Industrie benötigt effiziente Kommunikation zwischen Forschern, Entwicklern, Herstellern und Anwendern. Dies setzt die Verwendung in mehreren Sprachen einheitlich verstandener Begriffe voraus. Aus diesen Gründen wurde im Rahmen eines durch das BMWi geförderten INS-Projekts die o. g. dreisprachige Norm erarbeitet. Die Ausarbeitung der Begriffe erfolgte im Gemeinschaftsausschuss "Mikroverfahrenstechnik" der beiden Normenausschüsse "Laborgeräte und Laboreinrichtungen" (FNLa) und "Chemischer Apparatebau" (FNCA).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 10991:2023-12 .