Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument legt die Anforderungen an Auslegung, Bau, Prüfung und Erstinspektion eines ortsbeweglichen Flaschenbündels fest. Es gilt für Flaschenbündel, die aus Flaschen bestehen, die verdichtete Gase, verflüssigte Gase und deren Gemische enthalten. Es gilt auch für Acetylen-Flaschenbündel. Zusätzliche Anforderungen an Acetylen-Flaschenbündel, die Acetylen in einem Lösemittel enthalten, sind in Anhang B angegeben. Dieses Dokument gilt jedoch nicht für Acetylen-Flaschenbündel mit lösemittelfreien Acetylenflaschen. Dieses Dokument legt die zusätzlichen Anforderungen fest, die gelten, wenn einzelne Flaschen in einem Bündel zusammengefasst werden. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen in einem Flaschenbündel enthaltene einzelne Flaschen den anwendbaren Normen für einzelne Flaschen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 10961:2012-06 .
Gegenüber DIN EN ISO 10961:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Terminologie wurde weitestgehend an ISO 10286 angepasst; b) Lagerung wurde in diesem Dokument als möglicher Anwendungsfall hinzugefügt; c) die Beschreibungen der Fallprüfungen wurden klarer formuliert; d) die Beschreibungen der Dichtheitsprüfungen wurden klarer formuliert; e) ein neues Bild zum Winkel bei der vertikalen Fallprüfung wurde hinzugefügt; f) die Fallprüfung mit Drehung wurde danach unterschieden, ob das Bündel mit vertikal oder horizontal angebrachten Zylindern ausgerüstet ist; g) die zusätzlichen Anforderungen an Acetylen-Flaschenbündel wurden klarer formuliert; h) die Angaben für die Bündelkennzeichnung zum Zweck des Füllens wurden in Anhang C verschoben.