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Norm [AKTUELL]
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Die tatsächliche Biozid-Auswaschrate von Antifouling-Beschichtungen auf der Außenhaut von Schiffen in die Umgebung hängt von vielen Faktoren ab, z. B. Betriebsvorschriften von Schiffen, Betriebsdauer, Liegeplatzbedingungen, Zustand der Beschichtung sowie Temperatur, Salzgehalt, pH-Wert, Schadstoffen und Bakteriengehalt in einem bestimmten Bereich. Auf der Grundlage der Kenntnis der Zusammensetzung der Beschichtung, ihrer festgelegten Lebensdauer und der Schichtdicke bei der Applikation kann jedoch ein Schätzwert für die mittlere Biozid-Auswaschrate von Antifouling-Beschichtungen während ihrer festgelegten Lebensdauer nach dem in dieser Internationalen Norm beschriebenen Mengenbilanz-Verfahren erhalten werden. Die Berechnung erlaubt es auch, einen Schätzwert für die in den ersten 14 Tagen abgegebene kumulative Biozidmenge und die während der festgelegten Lebensdauer ausgewaschene Gesamtmenge an Biozid zu erhalten. Diese Norm legt ein Verfahren zum Abschätzen der mittleren Biozid-Auswaschrate von Antifouling-Beschichtungen über ihre gesamte Lebensdauer (Betriebsdauer) fest, durch Berechnung einer Mengenbilanz. Falls gefordert, kann auch die kumulative Gesamtabgabe von Biozid während der ersten 14 Tage der festgelegten Lebensdauer der Beschichtung berechnet werden. Diese Internationale Norm ist für jede Antifouling-Beschichtung, die ein Biozid abgibt, anwendbar. Wenn eine Antifouling-Beschichtung mehr als ein Biozid abgibt, oder dies angenommen wird, kann die Berechnung wiederholt werden, um Schätzwerte für die Auswaschrate jedes Biozids zu erhalten. Der berechnete Schätzwert für die Gesamtmenge an Biozid, die von einer Beschichtung während ihrer gesamten Lebensdauer abgegeben wird, kann als ungünstigster Fall für die an die Umgebung abgegebene Höchstmenge betrachtet werden. Die berechnete mittlere Auswaschrate sollte deshalb auch als höchstmögliche mittlere Auswaschrate während der Lebensdauer der Beschichtung betrachtet werden. Die berechneten Schätzwerte sind geeignet bei der allgemeinen Beurteilung von Umweltgefährdungen. Die Anwendung von geeigneten Korrekturfaktoren ermöglicht die genaueste und repräsentativste Beurteilung von Umweltgefährdungen, die unter den gegebenen Bedingungen und für den jeweiligen Fall der Beurteilung von Umweltgefährdungen durchgeführt werden. Es gibt keine Mindest- oder Höchstwerte als Grenzwerte der Auswaschrate die die Anwendung dieses Verfahrens einschränken. Diese Norm gilt in erster Linie für das Auswaschen von Bioziden aus Antifouling-Beschichtungen, die auf die Außenhaut von Schiffen oder Booten aufgetragen worden sind. Sie kann trotzdem auch zum Bestimmen der Biozid-Auswaschrate von Beschichtungen verwendet werden, die auf andere Objekte aufgetragen worden sind. Für diese Norm ist das Gremium NA 002-00-07 AA "Allgemeine Prüfverfahren für Beschichtungsstoffe und Beschichtungen" im DIN zuständig.